Daimler droht ein Zwangsrückruf für den Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vermutet, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem Transporter verwendet hat und hat ein Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet, wie die „Bild am Sonntag“ zuerst berichtete. Bis Ende der Woche kann sich der Autobauer zu den Vorwürfen äußern.
Alles schon mal dagewesen, könnte man meinen. Erst im April hatte das KBA beim Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung geäußert. Dabei ging es um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese Funktion sorgt dafür, dass die Grenzwerte für den Stockoxid-Ausstoß nicht überschritten werden. Allerdings nur im Prüfmodus, denn im Straßenverkehr ist die Funktion nicht aktiviert.
Daimler steht zwar auf dem Standpunkt, dass es sich bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung um eine legale Funktion handelt, konnte das KBA aber offensichtlich nicht davon überzeugen. Im Juni folget der verpflichtende Rückruf durch die Behörde.
Schon damals war klar, dass die umstrittene Funktion nicht nur beim Mercedes GLK 220 CDI eingesetzt wurde, sondern auch bei einer ganzen Reihe anderer Modelle. Das KBA weitete seine Untersuchungen daher auch auf andere Daimler-Modelle mit den Motortypen OM 651 und OM 642 aus. Ein Ergebnis davon scheint nun zu sein, dass auch dem Mercedes Sprinter mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 der Rückruf droht, wenn Daimler den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht entkräften kann. Dann droht europaweit rund 260.000 Mercedes Sprintern, davon ca. 100.000 in Deutschland der amtliche Rückruf.
Bislang musste Mercedes in Deutschland rund 280.000 Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung und eben den GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 mit der Abgasnorm Euro 5 zurückrufen. Nun droht auch der Rückruf für den Sprinter und weitere Modelle mit der umstrittenen Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung könnten folgen.
„Nach und nach kommen bei immer mehr Daimler-Modellen Abgasmanipulationen ans Licht. Betroffene Mercedes-Kunden können ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Im VW-Abgasskandal haben die Gerichte schon reihenweise entschieden, dass geschädigte Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Auch Daimler wurde wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen u.a. schon vom Landgericht Stuttgart zur Leistung von Schadensersatz verurteilt.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
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ABGASSKANDAL – MERCEDES SPRINTER DROHT RÜCKRUF
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