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ABGASSKANDAL – MERCEDES SPRINTER DROHT RÜCKRUF

Daimler droht ein Zwangsrückruf für den Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vermutet, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem Transporter verwendet hat und hat ein Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet, wie die „Bild am Sonntag“ zuerst berichtete. Bis Ende der Woche kann sich der Autobauer zu den Vorwürfen äußern.

Alles schon mal dagewesen, könnte man meinen. Erst im April hatte das KBA beim Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung geäußert. Dabei ging es um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese Funktion sorgt dafür, dass die Grenzwerte für den Stockoxid-Ausstoß nicht überschritten werden. Allerdings nur im Prüfmodus, denn im Straßenverkehr ist die Funktion nicht aktiviert.

Daimler steht zwar auf dem Standpunkt, dass es sich bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung um eine legale Funktion handelt, konnte das KBA aber offensichtlich nicht davon überzeugen. Im Juni folget der verpflichtende Rückruf durch die Behörde.

Schon damals war klar, dass die umstrittene Funktion nicht nur beim Mercedes GLK 220 CDI eingesetzt wurde, sondern auch bei einer ganzen Reihe anderer Modelle. Das KBA weitete seine Untersuchungen daher auch auf andere Daimler-Modelle mit den Motortypen OM 651 und OM 642 aus. Ein Ergebnis davon scheint nun zu sein, dass auch dem Mercedes Sprinter mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 der Rückruf droht, wenn Daimler den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht entkräften kann. Dann droht europaweit rund 260.000 Mercedes Sprintern, davon ca. 100.000 in Deutschland der amtliche Rückruf.

Bislang musste Mercedes in Deutschland rund 280.000 Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung und eben den GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 mit der Abgasnorm Euro 5 zurückrufen. Nun droht auch der Rückruf für den Sprinter und weitere Modelle mit der umstrittenen Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung könnten folgen.

„Nach und nach kommen bei immer mehr Daimler-Modellen Abgasmanipulationen ans Licht. Betroffene Mercedes-Kunden können ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Im VW-Abgasskandal haben die Gerichte schon reihenweise entschieden, dass geschädigte Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Auch Daimler wurde wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen u.a. schon vom Landgericht Stuttgart zur Leistung von Schadensersatz verurteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.