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Abgasskandal - Opel vom OLG Dresden zu Schadenersatz verurteilt

13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.

Der Kläger hatte im August 2013 einen Opel Zafira mit dem Motor des Typs A 20 und der Schadstoffklasse Euro 5 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug wird ein Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet. Das Thermofenster führt dazu, dass die Abgasreinigung nur in einem vorgegebenen Temperaturkorridor vollständig arbeitet. Bei sinkenden Außentemperaturen wird sie reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führt.

Der Kläger machte daher wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzansprüche geltend. Er führte aus, dass durch das Thermofenster die Abgasnachbehandlung schob bei Außentemperaturen unter 17 und über 30 Grad reduziert und später komplett abgeschaltet werde.

Die Klage hatte im Berufungsverfahren Erfolg. Das OLG Dresden stellte fest, dass der Kläger zwar keinen Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB habe. Allerdings habe Opel zumindest fahrlässig gehandelt, so dass der Kläger gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens habe.

Der Kläger habe hinreichend dargelegt, dass in dem Fahrzeug ein Thermofenster zum Einsatz kommt und dies eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Eine Zulässigkeit dieser Abschalteinrichtung habe Opel nicht darlegen können. Auch auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum könne sich der Autohersteller nicht berufen, so das OLG Dresden. Opel habe zumindest fahrlässig eine unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug des Klägers ausgestellt und müsse daher gemäß § 823 BGB Schadenersatz leisten, entschied das Gericht. Die Ansprüche des Kläger seien auch noch nicht verjährt.

„Er hat Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, d.h. er erhält den Betrag, um den er das Auto zu teuer erworben hat, zurück. Nach der Rechtsprechung des BGH beträgt der Differenzschaden zwischen 5 und 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises“, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Im konkreten Fall bewegte sich das OLG Dresden am unteren Rand und ging von 5 Prozent aus.

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„Nachdem der BGH entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen, sind die Chancen auf Schadenersatz weiter gestiegen. Dies gilt nicht nur bei Opel, sondern auch bei anderen Autoherstellern wie VW, Audi, Mercedes oder BMW“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.
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Im Abgasskandal hat sich VW in einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW T5 auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Das ließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23.11.2023 nicht durchgehen. An einen unvermedbaren Verbotsirrtum habe der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Die habe VW nicht ausreichend erfüllt, so das OLG (Az.: 5 u 129/22).
21.11.2023

Im VW Abgasskandal landet das Thermofenster bei der Abgasreinigung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es in fünf Verfahren um das Thermofenster beim VW T6, beim VW Golf und beim VW Sharan (Az.: 2 O 331/19, 2 O 190/20, 2 O 425/20, 2 O 16/21, 2 O 57/21). Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg soll der EuGH im Wesentlichen klären, ob VW aufgrund des Thermofensters Schadenersatz leisten muss oder sich auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
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Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut.
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Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.