Rückrufservice

Abgasskandal: Schadenersatz bei Jeep Renegade

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Jeep Renegade hat das Landgericht Cottbus mit Urteil vom 27. November 2023 dem Kläger Schadenersatz zugesprochen (Az.: 4 O 243/22). Als Hersteller des Motors in dem Jeep sei der Mutterkonzern Fiat Chrysler Automobiles (inzwischen Stellantis) für die unzulässige Abschalteinrichtung in der Verantwortung und habe sich schadenersatzpflichtig gemacht, so das Gericht.

Der Kläger hatte den Jeep Renegade im September 2015 als Neuwagen gekauft. Das Fahrzeug ist nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So komme u.a. ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Diese sorgt dafür, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig arbeitet. Bei sinkenden Temperaturen wird sie jedoch reduziert, so dass der Emissionsausstoß steigt. Zudem werde die Abgasrückführung noch anhand anderer Parameter reduziert, etwa wenn das Gaspedal ganz durchgedrückt wird oder Geräte wie Klimaanlage, Radio oder Assistenzsysteme eingeschaltet sind.

Die italienische Zulassungsbehörde sah darin keine unzulässigen Abschalteinrichtungen und erteilte die Typengenehmigung.

Das Landgericht Cottbus vertrat jedoch eine andere Auffassung und sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Eine unzulässige Abschalteinrichtung liegt vor, wenn durch diese Funktion die Wirkung des Emissionskontrollsystems schon unter üblichen Betriebsbedingungen wie sie im realen Straßenverkehr zu erwarten sind, verringert wird. Diesen Vorwurf habe Fiat nicht widerlegt, so das LG Cottbus.

Der Kläger habe gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Gericht. Der Kaufvertrag kann nun rückabgewickelt werden und gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhält der Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 die Hürden für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal erheblich gesenkt. Danach sind Schadenersatzansprüche schon entstanden, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat. „Mit Urteil vom 27. November 2023 hat der BGH deutlich gemacht, dass diese Rechtsprechung auch auf Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato Anwendung findet. Voraussetzung ist, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und der Käufer des Fahrzeugs dadurch geschädigt wurde“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.