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Abgasskandal: Schadenersatz bei Jeep Renegade

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Jeep Renegade hat das Landgericht Cottbus mit Urteil vom 27. November 2023 dem Kläger Schadenersatz zugesprochen (Az.: 4 O 243/22). Als Hersteller des Motors in dem Jeep sei der Mutterkonzern Fiat Chrysler Automobiles (inzwischen Stellantis) für die unzulässige Abschalteinrichtung in der Verantwortung und habe sich schadenersatzpflichtig gemacht, so das Gericht.

Der Kläger hatte den Jeep Renegade im September 2015 als Neuwagen gekauft. Das Fahrzeug ist nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So komme u.a. ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Diese sorgt dafür, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig arbeitet. Bei sinkenden Temperaturen wird sie jedoch reduziert, so dass der Emissionsausstoß steigt. Zudem werde die Abgasrückführung noch anhand anderer Parameter reduziert, etwa wenn das Gaspedal ganz durchgedrückt wird oder Geräte wie Klimaanlage, Radio oder Assistenzsysteme eingeschaltet sind.

Die italienische Zulassungsbehörde sah darin keine unzulässigen Abschalteinrichtungen und erteilte die Typengenehmigung.

Das Landgericht Cottbus vertrat jedoch eine andere Auffassung und sprach dem Kläger Schadenersatz zu. Eine unzulässige Abschalteinrichtung liegt vor, wenn durch diese Funktion die Wirkung des Emissionskontrollsystems schon unter üblichen Betriebsbedingungen wie sie im realen Straßenverkehr zu erwarten sind, verringert wird. Diesen Vorwurf habe Fiat nicht widerlegt, so das LG Cottbus.

Der Kläger habe gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz, entschied das Gericht. Der Kaufvertrag kann nun rückabgewickelt werden und gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhält der Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 die Hürden für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal erheblich gesenkt. Danach sind Schadenersatzansprüche schon entstanden, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat. „Mit Urteil vom 27. November 2023 hat der BGH deutlich gemacht, dass diese Rechtsprechung auch auf Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato Anwendung findet. Voraussetzung ist, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und der Käufer des Fahrzeugs dadurch geschädigt wurde“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.