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Abgasskandal – Schadenersatzansprüche gegen Mercedes, VW und Audi vor dem BGH

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht mit Vorsatz, sondern nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: C-100/21). Am 8. Mai 2023 stehen am Bundesgerichtshof gleich drei Verfahren zum Abgasskandal an. Dabei geht es um Schadenersatzansprüche bei einem VW Passat, Audi SQ5 und Mercedes C 220 d. Erwartet wird, dass der BGH der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH folgen wird.

Die Verhandlung zu Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal bei einem VW Passat mit dem Dieselmotor EA 288, dem Nachfolgeaggregat des durch den Dieselskandal bekannten Motors EA 189, hatte der BGH bereits mehrfach verschoben, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten (Az.: VIa ZR 335/21). Nun hat der BGH kurzfristig noch zwei weitere Verfahren auf den 8. Mai terminiert. Dabei geht es einmal um Schadenersatzansprüche bei einem Audi SQ5 3.0 (Az. VIa ZR 533/21) und in dem anderen Verfahren um Schadenersatzansprüche bei einem Mercedes C 220 d (Az.: VIa ZR 1031).

Bislang hatten die Klagen keine Erfolg. Sie wurden von den Oberlandesgerichten mit der Begründung zurückgewiesen, dass den Autoherstellern kein Vorsatz nachzuweisen sei. Deutsche Gerichte, einschließlich des BGH, sind bislang davon ausgegangen, dass die Autohersteller sich nur dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie unzulässige Abschalteinrichtungen vorsätzlich und sittenwidrig in dem Wissen, dass sie die Autokäufer dadurch schädigen, verwendet haben.

Nachdem der EuGH jedoch entschieden hat, dass bereits Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ausreicht, dürfte sich auch die Rechtsprechung des BGH ändern. „Es ist davon auszugehen, dass die Richter in Karlsruhe dem EuGH folgen werden und Schadenersatzansprüche schon bei fahrlässigem Verhalten der Autohersteller bestehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Damit dürften nicht nur die drei Kläger vor dem BGH gute Chancen haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, sondern auch viele andere Dieselfahrer, in deren Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das gilt nicht nur für Mercedes, VW oder Audi. Zumal der EuGH auch entschieden hat, dass das umstrittene und verbreitete Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Der Deutsche Richterbund rechnet nach Medienberichten mit einer neuen Klagewelle im Abgasskandal.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.