Rückrufservice

Abgasskandal – Schadenersatzansprüche gegen Mercedes, VW und Audi vor dem BGH

28.04.2023

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht mit Vorsatz, sondern nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: C-100/21). Am 8. Mai 2023 stehen am Bundesgerichtshof gleich drei Verfahren zum Abgasskandal an. Dabei geht es um Schadenersatzansprüche bei einem VW Passat, Audi SQ5 und Mercedes C 220 d. Erwartet wird, dass der BGH der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH folgen wird.

Die Verhandlung zu Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal bei einem VW Passat mit dem Dieselmotor EA 288, dem Nachfolgeaggregat des durch den Dieselskandal bekannten Motors EA 189, hatte der BGH bereits mehrfach verschoben, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten (Az.: VIa ZR 335/21). Nun hat der BGH kurzfristig noch zwei weitere Verfahren auf den 8. Mai terminiert. Dabei geht es einmal um Schadenersatzansprüche bei einem Audi SQ5 3.0 (Az. VIa ZR 533/21) und in dem anderen Verfahren um Schadenersatzansprüche bei einem Mercedes C 220 d (Az.: VIa ZR 1031).

Bislang hatten die Klagen keine Erfolg. Sie wurden von den Oberlandesgerichten mit der Begründung zurückgewiesen, dass den Autoherstellern kein Vorsatz nachzuweisen sei. Deutsche Gerichte, einschließlich des BGH, sind bislang davon ausgegangen, dass die Autohersteller sich nur dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie unzulässige Abschalteinrichtungen vorsätzlich und sittenwidrig in dem Wissen, dass sie die Autokäufer dadurch schädigen, verwendet haben.

Nachdem der EuGH jedoch entschieden hat, dass bereits Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ausreicht, dürfte sich auch die Rechtsprechung des BGH ändern. „Es ist davon auszugehen, dass die Richter in Karlsruhe dem EuGH folgen werden und Schadenersatzansprüche schon bei fahrlässigem Verhalten der Autohersteller bestehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Damit dürften nicht nur die drei Kläger vor dem BGH gute Chancen haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, sondern auch viele andere Dieselfahrer, in deren Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das gilt nicht nur für Mercedes, VW oder Audi. Zumal der EuGH auch entschieden hat, dass das umstrittene und verbreitete Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Der Deutsche Richterbund rechnet nach Medienberichten mit einer neuen Klagewelle im Abgasskandal.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
10.10.2024

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.
01.10.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Frankfurt dem Käufer eines Porsche Macan Schadenersatz zugesprochen. Da in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, habe sich die Konzernschwester Audi als Herstellerin des Motors schadenersatzpflichtig gemacht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 21. Mai 2024 (Az.: 24 U 25/22).
27.09.2024

Besitzer eines VW Touareg erhalten derzeit Post von Volkswagen. Sie sollen ihren Touareg mit der Abgasnorm Euro 5 in die Werkstatt bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann, um das Emissionsverhalten des Fahrzeugs zu verbessern. Der Rückruf läuft unter dem Aktionscode 23M7.
20.09.2024

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gibt es einen neuen Rückruf für Modelle des VW Caddy, den das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 13. September 2024 veröffentlicht hat. Demnach müssen weltweit rund 65.000 VW Caddy der Baujahre 2010 bis 2020 in die Werkstatt, in Deutschland sind es rund 29.000. Die Rückrufaktion läuft unter dem Code 23EN.
17.09.2024

VW muss rund 1,3 Millionen Fahrzeuge in die Werkstatt rufen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Betroffen sind Modelle des VW T5 und VW Crafter, VW Polo, VW Amarok und VW Touareg. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf vor wenigen Tagen veröffentlicht. Grund ist demnach ein Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind mehr als 300.000 Fahrzeuge betroffen.
13.09.2024

Das OLG Köln hat einem Kläger im Mercedes-Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zugesprochen (Az.: 30 U 20/22). Grund ist, dass in dem Mercedes C 250 CDI des Klägers nach Überzeugung des Gerichts unzulässige Abschalteinrichtungen in Form eines Thermofensters und einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) verbaut ist.