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Abgasskandal – Schadenersatzansprüche gegen Mercedes, VW und Audi vor dem BGH

28.04.2023

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht mit Vorsatz, sondern nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: C-100/21). Am 8. Mai 2023 stehen am Bundesgerichtshof gleich drei Verfahren zum Abgasskandal an. Dabei geht es um Schadenersatzansprüche bei einem VW Passat, Audi SQ5 und Mercedes C 220 d. Erwartet wird, dass der BGH der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH folgen wird.

Die Verhandlung zu Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal bei einem VW Passat mit dem Dieselmotor EA 288, dem Nachfolgeaggregat des durch den Dieselskandal bekannten Motors EA 189, hatte der BGH bereits mehrfach verschoben, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten (Az.: VIa ZR 335/21). Nun hat der BGH kurzfristig noch zwei weitere Verfahren auf den 8. Mai terminiert. Dabei geht es einmal um Schadenersatzansprüche bei einem Audi SQ5 3.0 (Az. VIa ZR 533/21) und in dem anderen Verfahren um Schadenersatzansprüche bei einem Mercedes C 220 d (Az.: VIa ZR 1031).

Bislang hatten die Klagen keine Erfolg. Sie wurden von den Oberlandesgerichten mit der Begründung zurückgewiesen, dass den Autoherstellern kein Vorsatz nachzuweisen sei. Deutsche Gerichte, einschließlich des BGH, sind bislang davon ausgegangen, dass die Autohersteller sich nur dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie unzulässige Abschalteinrichtungen vorsätzlich und sittenwidrig in dem Wissen, dass sie die Autokäufer dadurch schädigen, verwendet haben.

Nachdem der EuGH jedoch entschieden hat, dass bereits Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ausreicht, dürfte sich auch die Rechtsprechung des BGH ändern. „Es ist davon auszugehen, dass die Richter in Karlsruhe dem EuGH folgen werden und Schadenersatzansprüche schon bei fahrlässigem Verhalten der Autohersteller bestehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Damit dürften nicht nur die drei Kläger vor dem BGH gute Chancen haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, sondern auch viele andere Dieselfahrer, in deren Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das gilt nicht nur für Mercedes, VW oder Audi. Zumal der EuGH auch entschieden hat, dass das umstrittene und verbreitete Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Der Deutsche Richterbund rechnet nach Medienberichten mit einer neuen Klagewelle im Abgasskandal.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles
28.11.2023

Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.
27.11.2023

Im Abgasskandal hat sich VW in einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW T5 auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Das ließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23.11.2023 nicht durchgehen. An einen unvermedbaren Verbotsirrtum habe der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Die habe VW nicht ausreichend erfüllt, so das OLG (Az.: 5 u 129/22).
21.11.2023

Im VW Abgasskandal landet das Thermofenster bei der Abgasreinigung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es in fünf Verfahren um das Thermofenster beim VW T6, beim VW Golf und beim VW Sharan (Az.: 2 O 331/19, 2 O 190/20, 2 O 425/20, 2 O 16/21, 2 O 57/21). Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg soll der EuGH im Wesentlichen klären, ob VW aufgrund des Thermofensters Schadenersatz leisten muss oder sich auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
20.11.2023

Im Audi-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das OLG Stuttgart hat mit aktuellem Urteil bestätigt, dass der Käufer eines Audi A5 mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 Anspruch auf den sog. Restschadenersatz hat (Az.: 10 U 158/22).
16.11.2023

Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut.
10.11.2023

Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.