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Abgasskandal - VW kassiert weitere Niederlagen vor dem OLG Stuttgart

Im Abgasskandal stand VW gleich in drei Fällen vor dem OLG Stuttgart auf verlorenem Posten. Mit Urteilen vom 26. und 28. November 2019 entschied das OLG Stuttgart, dass Volkswagen einen VW Passat, eine VW Amarok und einen VW Eos zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 10 U 154/19, 12 U 142/19 und 14 U 89/19).

Alle drei Fahrzeuge waren vom Abgasskandal betroffen und mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet. Damit hat das OLG Stuttgart auch ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Rottweil gekippt, das die Klage gegen VW abgewiesen hatte.

Die Kläger hatten die Fahrzeuge zwischen 2013 und 2015 gekauft. Als sich herausstellte, dass bei den Autos die Abgaswerte manipuliert worden waren, machten sie wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatzansprüche gegen VW geltend.

An den Landgerichten Ellwangen und Heilbronn hatte die Klagen überwiegend Erfolg, währen das Landgericht Rottweil die Klage abgewiesen hatte. In den Berufungsverfahren entschied das OLG Stuttgart in allen drei Fällen, dass die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadensersatz haben.

Die Fahrzeuge hätten nur durch die heimliche Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Typengenehmigung und Betriebszulassung erhalten. Damit habe den Fahrzeugen der Verlust der Zulassung gedroht. Den Käufern sei daher schon beim Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Das gelte sowohl beim Kauf eines Neuwagens als auch beim Erwerb eines Gebrauchtwagens, stellte das OLG Stuttgart klar.

VW habe in einer außerordentlich großen Anzahl von Fahrzeugen bewusst eine illegale Abschalteinrichtung verbaut und dabei mit hoher krimineller Energie die staatlichen Behörden getäuscht. Dadurch habe VW die Behörden zu Werkzeugen gemacht und sie zur Ausstellung scheinbar rechtsgültiger Zulassungsbescheinigungen veranlasst, um auf diese Weise auch massenhaft Fahrzeugkäufer zu täuschen, führte das OLG Stuttgart aus. Zudem müsse sich die Volkswagen AG das Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter auch zurechnen lassen.

Die Kläger könnten daher die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen. Für die gefahrenen Kilometer müssen sie sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, urteilte das OLG Stuttgart.

„Die Urteile zeigen, dass hervorragende Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Das gilt auch dann, wenn die Klage in erster Instanz noch abgewiesen wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Allerdings sollten Forderungen gegen VW noch in diesem Jahr geltend gemacht werden, da am 31.12.2019 in der Regel die Verjährung der Ansprüche droht.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.