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Abgasskandal - VW kassiert weitere Niederlagen vor dem OLG Stuttgart

Im Abgasskandal stand VW gleich in drei Fällen vor dem OLG Stuttgart auf verlorenem Posten. Mit Urteilen vom 26. und 28. November 2019 entschied das OLG Stuttgart, dass Volkswagen einen VW Passat, eine VW Amarok und einen VW Eos zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 10 U 154/19, 12 U 142/19 und 14 U 89/19).

Alle drei Fahrzeuge waren vom Abgasskandal betroffen und mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet. Damit hat das OLG Stuttgart auch ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Rottweil gekippt, das die Klage gegen VW abgewiesen hatte.

Die Kläger hatten die Fahrzeuge zwischen 2013 und 2015 gekauft. Als sich herausstellte, dass bei den Autos die Abgaswerte manipuliert worden waren, machten sie wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatzansprüche gegen VW geltend.

An den Landgerichten Ellwangen und Heilbronn hatte die Klagen überwiegend Erfolg, währen das Landgericht Rottweil die Klage abgewiesen hatte. In den Berufungsverfahren entschied das OLG Stuttgart in allen drei Fällen, dass die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadensersatz haben.

Die Fahrzeuge hätten nur durch die heimliche Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Typengenehmigung und Betriebszulassung erhalten. Damit habe den Fahrzeugen der Verlust der Zulassung gedroht. Den Käufern sei daher schon beim Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Das gelte sowohl beim Kauf eines Neuwagens als auch beim Erwerb eines Gebrauchtwagens, stellte das OLG Stuttgart klar.

VW habe in einer außerordentlich großen Anzahl von Fahrzeugen bewusst eine illegale Abschalteinrichtung verbaut und dabei mit hoher krimineller Energie die staatlichen Behörden getäuscht. Dadurch habe VW die Behörden zu Werkzeugen gemacht und sie zur Ausstellung scheinbar rechtsgültiger Zulassungsbescheinigungen veranlasst, um auf diese Weise auch massenhaft Fahrzeugkäufer zu täuschen, führte das OLG Stuttgart aus. Zudem müsse sich die Volkswagen AG das Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter auch zurechnen lassen.

Die Kläger könnten daher die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen. Für die gefahrenen Kilometer müssen sie sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, urteilte das OLG Stuttgart.

„Die Urteile zeigen, dass hervorragende Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Das gilt auch dann, wenn die Klage in erster Instanz noch abgewiesen wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Allerdings sollten Forderungen gegen VW noch in diesem Jahr geltend gemacht werden, da am 31.12.2019 in der Regel die Verjährung der Ansprüche droht.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.