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Abgasskandal - VW kassiert weitere Niederlagen vor dem OLG Stuttgart

Im Abgasskandal stand VW gleich in drei Fällen vor dem OLG Stuttgart auf verlorenem Posten. Mit Urteilen vom 26. und 28. November 2019 entschied das OLG Stuttgart, dass Volkswagen einen VW Passat, eine VW Amarok und einen VW Eos zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 10 U 154/19, 12 U 142/19 und 14 U 89/19).

Alle drei Fahrzeuge waren vom Abgasskandal betroffen und mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet. Damit hat das OLG Stuttgart auch ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Rottweil gekippt, das die Klage gegen VW abgewiesen hatte.

Die Kläger hatten die Fahrzeuge zwischen 2013 und 2015 gekauft. Als sich herausstellte, dass bei den Autos die Abgaswerte manipuliert worden waren, machten sie wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatzansprüche gegen VW geltend.

An den Landgerichten Ellwangen und Heilbronn hatte die Klagen überwiegend Erfolg, währen das Landgericht Rottweil die Klage abgewiesen hatte. In den Berufungsverfahren entschied das OLG Stuttgart in allen drei Fällen, dass die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadensersatz haben.

Die Fahrzeuge hätten nur durch die heimliche Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Typengenehmigung und Betriebszulassung erhalten. Damit habe den Fahrzeugen der Verlust der Zulassung gedroht. Den Käufern sei daher schon beim Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Das gelte sowohl beim Kauf eines Neuwagens als auch beim Erwerb eines Gebrauchtwagens, stellte das OLG Stuttgart klar.

VW habe in einer außerordentlich großen Anzahl von Fahrzeugen bewusst eine illegale Abschalteinrichtung verbaut und dabei mit hoher krimineller Energie die staatlichen Behörden getäuscht. Dadurch habe VW die Behörden zu Werkzeugen gemacht und sie zur Ausstellung scheinbar rechtsgültiger Zulassungsbescheinigungen veranlasst, um auf diese Weise auch massenhaft Fahrzeugkäufer zu täuschen, führte das OLG Stuttgart aus. Zudem müsse sich die Volkswagen AG das Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter auch zurechnen lassen.

Die Kläger könnten daher die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen. Für die gefahrenen Kilometer müssen sie sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, urteilte das OLG Stuttgart.

„Die Urteile zeigen, dass hervorragende Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Das gilt auch dann, wenn die Klage in erster Instanz noch abgewiesen wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Allerdings sollten Forderungen gegen VW noch in diesem Jahr geltend gemacht werden, da am 31.12.2019 in der Regel die Verjährung der Ansprüche droht.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).