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Abgasskandal – VW muss Kaufpreis für Golf ohne Nutzungsentschädigung erstatten

Das Urteil könnte für VW im Abgasskandal noch richtig teuer werden. Das Landgericht Augsburg hat mit Urteil vom 14.11.2018 nicht nur entschieden, dass VW einen vom Abgasskandal betroffenen Golf Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Es hat auch entschieden, dass VW für die Nutzung des Fahrzeugs keinen Anspruch auf Wertersatz hat.

 

„Nachdem der Kläger den Golf rund sechs Jahre gefahren hat, bekommt er nun den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen zurück. Das Urteil dürfte im Abgasskandal bislang einmalig sein und ist ein voller Erfolg für den Kläger aber auch für alle anderen von Abgasmanipulationen geschädigten Verbraucher, die ihre Schadensersatzansprüche geltend machen wollen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

In dem konkreten Fall hatte der Kläger im Jahr 2012 einen VW Golf TDI für knapp 30.000 Euro gekauft. Als bekannt wurde, dass VW bei dem Fahrzeug die Abgaswerte manipuliert hatte, klagte der Käufer auf Schadensersatz. Wie schon zahlreiche andere Gerichte sah auch das Landgericht Augsburg in der Verwendung der Manipulationssoftware ein sittenwidriges Verhalten der Volkswagen AG. Durch dieses Profitstreben sei der Verbraucher getäuscht worden und VW zum Schadensersatz verpflichtet, so das Landgericht Augsburg. Mit einer vergleichbaren Begründung haben schon zahlreiche Gerichte den Verbrauchern im Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen. Dabei mussten sie sich allerdings für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das sieht das LG Augsburg allerdings anders, weil ein Wertersatz nicht dem Gedanken des Schadensersatzes nach einer sittenwidrigen Schädigung entspräche.

 

„Es ist davon auszugehen, dass VW noch Berufung gegen dieses Urteil einlegen wird. Das Landgericht Augsburg machte jedoch unmissverständlich klar, dass derjenige, der getäuscht hat auch für den Schaden aufkommen muss. Diese Ansicht hat sich im Abgasskandal mehr und mehr durchgesetzt, so dass Verbraucher gute Aussichten haben, Schadensersatzansprüche gegen VW bzw. gegen die Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Da die Schadensersatzansprüche zum 31.12.2018 voraussichtlich verjähren, sollten geschädigte Verbraucher ihre Rechte jetzt geltend machen.

 

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.