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Abgasskandal – VW muss Kaufpreis für Golf ohne Nutzungsentschädigung erstatten

Das Urteil könnte für VW im Abgasskandal noch richtig teuer werden. Das Landgericht Augsburg hat mit Urteil vom 14.11.2018 nicht nur entschieden, dass VW einen vom Abgasskandal betroffenen Golf Diesel zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Es hat auch entschieden, dass VW für die Nutzung des Fahrzeugs keinen Anspruch auf Wertersatz hat.

 

„Nachdem der Kläger den Golf rund sechs Jahre gefahren hat, bekommt er nun den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen zurück. Das Urteil dürfte im Abgasskandal bislang einmalig sein und ist ein voller Erfolg für den Kläger aber auch für alle anderen von Abgasmanipulationen geschädigten Verbraucher, die ihre Schadensersatzansprüche geltend machen wollen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

In dem konkreten Fall hatte der Kläger im Jahr 2012 einen VW Golf TDI für knapp 30.000 Euro gekauft. Als bekannt wurde, dass VW bei dem Fahrzeug die Abgaswerte manipuliert hatte, klagte der Käufer auf Schadensersatz. Wie schon zahlreiche andere Gerichte sah auch das Landgericht Augsburg in der Verwendung der Manipulationssoftware ein sittenwidriges Verhalten der Volkswagen AG. Durch dieses Profitstreben sei der Verbraucher getäuscht worden und VW zum Schadensersatz verpflichtet, so das Landgericht Augsburg. Mit einer vergleichbaren Begründung haben schon zahlreiche Gerichte den Verbrauchern im Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen. Dabei mussten sie sich allerdings für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das sieht das LG Augsburg allerdings anders, weil ein Wertersatz nicht dem Gedanken des Schadensersatzes nach einer sittenwidrigen Schädigung entspräche.

 

„Es ist davon auszugehen, dass VW noch Berufung gegen dieses Urteil einlegen wird. Das Landgericht Augsburg machte jedoch unmissverständlich klar, dass derjenige, der getäuscht hat auch für den Schaden aufkommen muss. Diese Ansicht hat sich im Abgasskandal mehr und mehr durchgesetzt, so dass Verbraucher gute Aussichten haben, Schadensersatzansprüche gegen VW bzw. gegen die Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Da die Schadensersatzansprüche zum 31.12.2018 voraussichtlich verjähren, sollten geschädigte Verbraucher ihre Rechte jetzt geltend machen.

 

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.