Rückrufservice

Anklage gegen Ex-VW-Chef Winterkorn im Abgasskandal zugelassen

Der ehemalige VW-Chef Marin Winterkorn muss sich im Abgasskandal vor Gericht verantworten. Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig hat die Anklage mit Beschluss vom 8. September 2020 zugelassen. Neben dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden sitzen vier weitere, teils ehemalige, VW-Mitarbeiter auf der Anklagebank, die sich nun im Dieselskandal verantworten müssen.

Fast fünf Jahre ist es her, dass der Abgasskandal in den USA im September 2015 aufgeflogen ist. Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 waren von den Abgasmanipulationen betroffen. Erst im Mai hatte der BGH entschieden, dass VW die Kunden im Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet ist.

Während VW immer abgestritten hat, dass der Vorstand von den Abgasmanipulationen gewusst hat, ist das Landgericht Braunschweig nun offenbar zu einer anderen Einschätzung gekommen und hat das Hauptverfahren gegen den Ex-Chef Winterkorn eröffnet. Ihm wird u.a. gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen.

Dem hinreichenden Tatverdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs liege der Vorwurf zu Grunde, dass die Käufer der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge über die Verwendung einer Abschalteinrichtung getäuscht worden seien dadurch einen Schaden erlitten haben, teilte das Landgericht Braunschweig mit.

„Jahrelang hat VW bei Schadenersatzforderungen die Verantwortung von sich gewiesen und behauptet, dass der Vorstand von den Abgasmanipulationen keine Kenntnis gehabt habe. Die Gerichte haben sich auf diese Argumentation nicht eingelassen und letztlich hat der BGH durch seine Entscheidung im Mai zementiert, dass VW schadenersatzpflichtig ist. Die Entscheidung, dass Verfahren gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn und weitere Beschuldigte zu eröffnen, ist jetzt noch ein weiterer Hinweis dafür, dass VW die Hände nicht in Unschuld waschen kann“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Abgasskandal kann noch lange nicht zu den Akten gelegt werden. Das Landgericht Dortmund hat kürzlich entschieden, dass selbst nach dem Software-Update bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 noch eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wird und VW zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 4 O 53/20). Zudem besteht auch beim Nachfolgemotor des Typs EA 288 der Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung.

Unzulässige Abschalteinrichtungen wurden auch in den größeren Dieselmotoren mit 3 und mehr Litern Hubraum verwendet. Auch hier gab es schon diverse Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamt für zahlreiche Audi-Modelle, den VW Touareg oder auch die Porsche SUVs Cayenne und Macan. Rechtsanwalt Gisevius: „Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadensersatz durchzusetzen.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.