Rückrufservice

Audi A3 mit Dieselmotor EA 288 - Schadenersatz im Abgasskandal

VW wird den Abgasskandal auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 288 nicht los. Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 8. März 2022 entschieden, dass VW als Herstellerin des Motors Schadenersatz bei einem Audi A3 2.0 TDI leisten muss (Az.: 3 O 91/21).

Der Dieselmotor EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen EA 189. Er wird von VW hergestellt und in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. So auch im Audi A3 der Klägerin in dem Verfahren vor dem LG Mönchengladbach.

Die Klägerin hatte den Audi A3 2.0 TDI im Februar 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug ist nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen und mit einem NOx-Speicherkatalysator ausgestattet. Zudem verfügt das Modell über die sog. Fahrkurvenerkennung. Diese Funktion erkennt anhand verschiedener Parameter, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, ändert sich das Emissionsverhalten. Der NOx-Katalysator wird am Ende der Vorbereitungsphase vollständig entleert, so dass er im Prüfzyklus nur zwei statt der möglichen drei Regenerationsphasen benötigt. Im Ergebnis führt dies im Prüfmodus zu besseren Abgaswerten als im realen Straßenverkehr.

Für den Audi A3 der Klägerin liegt zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor, Schadenersatzansprüche machte sie dennoch geltend. Sie argumentierte, dass es sich bei der Fahrkurvenerkennung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele.

Das LG Mönchengladbach folgte den Ausführungen der Klägerin. In dem Audi A3 komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt der Fahrkurvenerkennung zum Einsatz. Als Herstellerin des Motors stehe VW in der Verantwortung und müsse wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz gemäß § 826 BGB leisten. Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das Gericht.

„Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen hat sich für VW auch beim Nachfolgemotor EA 288 nicht erledigt. Zahlreiche Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg, haben bereits entschieden, dass VW sich auch hier schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.