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Audi A3 mit Dieselmotor EA 288 - Schadenersatz im Abgasskandal

VW wird den Abgasskandal auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 288 nicht los. Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 8. März 2022 entschieden, dass VW als Herstellerin des Motors Schadenersatz bei einem Audi A3 2.0 TDI leisten muss (Az.: 3 O 91/21).

Der Dieselmotor EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen EA 189. Er wird von VW hergestellt und in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. So auch im Audi A3 der Klägerin in dem Verfahren vor dem LG Mönchengladbach.

Die Klägerin hatte den Audi A3 2.0 TDI im Februar 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug ist nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen und mit einem NOx-Speicherkatalysator ausgestattet. Zudem verfügt das Modell über die sog. Fahrkurvenerkennung. Diese Funktion erkennt anhand verschiedener Parameter, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, ändert sich das Emissionsverhalten. Der NOx-Katalysator wird am Ende der Vorbereitungsphase vollständig entleert, so dass er im Prüfzyklus nur zwei statt der möglichen drei Regenerationsphasen benötigt. Im Ergebnis führt dies im Prüfmodus zu besseren Abgaswerten als im realen Straßenverkehr.

Für den Audi A3 der Klägerin liegt zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vor, Schadenersatzansprüche machte sie dennoch geltend. Sie argumentierte, dass es sich bei der Fahrkurvenerkennung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele.

Das LG Mönchengladbach folgte den Ausführungen der Klägerin. In dem Audi A3 komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt der Fahrkurvenerkennung zum Einsatz. Als Herstellerin des Motors stehe VW in der Verantwortung und müsse wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz gemäß § 826 BGB leisten. Der Klägerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das Gericht.

„Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen hat sich für VW auch beim Nachfolgemotor EA 288 nicht erledigt. Zahlreiche Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg, haben bereits entschieden, dass VW sich auch hier schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.