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Audi A8 im Abgasskandal - Audi zu Schadenersatz verurteilt

Hinter dem Code 23X6 verbirgt sich der Rückruf für eine ganze Reihe verschiedener Audi-Modelle. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet, damit bei den Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 896 bzw. EA 897 eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Einen solchen Rückruf mit der Aufforderung ein Software-Update aufspielen zu lassen, hatte auch der Käufer eines Audi A8 erhalten. Er machte schließlich Schadenersatzansprüche geltend und hatte Erfolg. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied mit Urteil vom 26. Februar 2021, dass er Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 4 O 1981/20).

Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Die Audi AG habe den Vorwurf nicht widerlegen können. Gegen Rücknahme des Fahrzeugs muss sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung  erstatten bzw. den Kläger von seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag freistellen.

Die Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr werden von Audi entwickelt und hergestellt. Sie kommen nicht nur in diversen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg. Auch bei diesen Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor bestehen im Abgasskandal gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Neben einer Reihe von Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg und Frankfurt die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

An dieser Haftung von Audi ändert auch ein Urteil des BGH vom 8. März 2021 nichts (Az.: VI ZR 505/19). „Der BGH hat hier lediglich klargestellt, dass Audi bei den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189 nicht in der Haftung steht, da sie nicht von Audi, sondern von der Konzernmutter VW hergestellt wurden. Heißt, dass bei diesen Fahrzeugen der Schadenersatzanspruch gegen VW geltend gemacht werden muss, was aber ohnehin im überwiegenden Teil der Fälle geschehen ist“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rückenwind haben Schadenersatzklagen im Abgasskandal durch den Europäischen Gerichtshof bekommen. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nur sehr begrenzt zulässig sind (Az.: C-693/18).

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).