Rückrufservice

Audi A8 im Abgasskandal - Audi zu Schadenersatz verurteilt

Hinter dem Code 23X6 verbirgt sich der Rückruf für eine ganze Reihe verschiedener Audi-Modelle. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet, damit bei den Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 896 bzw. EA 897 eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Einen solchen Rückruf mit der Aufforderung ein Software-Update aufspielen zu lassen, hatte auch der Käufer eines Audi A8 erhalten. Er machte schließlich Schadenersatzansprüche geltend und hatte Erfolg. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied mit Urteil vom 26. Februar 2021, dass er Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 4 O 1981/20).

Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Die Audi AG habe den Vorwurf nicht widerlegen können. Gegen Rücknahme des Fahrzeugs muss sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung  erstatten bzw. den Kläger von seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag freistellen.

Die Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr werden von Audi entwickelt und hergestellt. Sie kommen nicht nur in diversen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg. Auch bei diesen Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor bestehen im Abgasskandal gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Neben einer Reihe von Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg und Frankfurt die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

An dieser Haftung von Audi ändert auch ein Urteil des BGH vom 8. März 2021 nichts (Az.: VI ZR 505/19). „Der BGH hat hier lediglich klargestellt, dass Audi bei den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189 nicht in der Haftung steht, da sie nicht von Audi, sondern von der Konzernmutter VW hergestellt wurden. Heißt, dass bei diesen Fahrzeugen der Schadenersatzanspruch gegen VW geltend gemacht werden muss, was aber ohnehin im überwiegenden Teil der Fälle geschehen ist“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Rückenwind haben Schadenersatzklagen im Abgasskandal durch den Europäischen Gerichtshof bekommen. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nur sehr begrenzt zulässig sind (Az.: C-693/18).

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).