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BMW X1 im Abgasskandal - OLG München spricht Schadenersatz zu

Der Käufer eines BMW X1 erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das OLG München mit Urteil vom 22. Dezember 2023 entschieden (Az.: 9 U 5853/22). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters verbaut ist und BMW sich schadenersatzpflichtig gemacht habe.

Der Kläger hatte den BMW X1 xDrive 25d mit der Abgasnorm Euro 5 im Mai 2014 als Gebrauchtwagen zum Preis von 42.000 Euro gekauft. In dem SUV kommt der Dieselmotor des Typs N47 zum Einsatz.

Ein Rückruf für das Modell durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung liegt nicht vor. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche geltend. So werde bei der Abgasreinigung ein Thermofenster verwendet. Dieses sorge dafür, dass die Abgasrückführung in einem vorgegebenen Temperaturrahmen vollständig arbeitet. Bei sinkenden Temperaturen werde sie jedoch reduziert. Folge ist, dass der Emissionsausstoß steigt. Bei dem Thermofenster handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so der Kläger.

Das OLG München folgte der Argumentation des Klägers. Eine Abschalteinrichtung, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems unter normalen Betriebsbedungen wie sie im realen Straßenverkehr zu erwarten sind, reduziert, ist unzulässig. Das sei hier der Fall, so das Gericht. Der Kläger habe schlüssig dargelegt, dass die Abgasrückführung nur in einem Temperaturbereich zwischen 17 und 33 Grad vollständig arbeitet wird und bei höheren oder niedrigeren Temperaturen reduziert wird. Diesen Vortrag habe BMW nicht ausreichend bestritten. Insbesondere habe sich der Autohersteller nicht zur konkreten Bedatung des Thermofensters geäußert.

Nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 kann ein Käufer, dessen Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens haben. Dieser Anspruch knüpfe an die Pflicht des Fahrzeugherstellers an, eine zutreffende Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen, führte das OLG München aus. Diese Pflicht habe BMW zumindest fahrlässig verletzt, indem für das Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt wurde, obwohl es über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verfügt. Auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum könne sich BMW dabei nicht berufen, so das OLG.

Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung auch geschädigt worden. Denn es sei davon auszugehen, dass er unter diesen Bedingungen das Fahrzeug nicht zu diesem Preis gekauft hätte. Er habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das OLG München bezifferte den Differenzschaden mit 10 Prozent oder 4.200 Euro. Das Fahrzeug kann der Kläger behalten, eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

„Der BGH hat im Juni 2023 die Hürden für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal erheblich gesenkt. Schadenersatzansprüche bestehen schon, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Das macht sich gerade bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster bemerkbar“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

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Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.