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BMW X3 im Abgasskandal - KBA stellt unzulässige Abschalteinrichtung fest

Der Abgasskandal hat BMW erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 20. Februar 2024 auf seiner Homepage mitteilte, hat es beim BMW X3 2,0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Betroffen sind demnach die Fahrzeugtypen BMW X3 xDrive 20d und BMW X3 sDrive 18d mit dem Dieselmotor des Typs N47D20.

Wie das KBA mitteilte, komme bei den betroffenen Fahrzeugen ein Thermofenster bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Dieses sorge dafür, dass außerhalb eines festgelegten Temperaturbereichs die Abgasrückführung reduziert wird. Dabei erfolge die Reduzierung schon bei Temperaturen, die innerhalb des normalen Betriebsbereichs liegen. Nach der Rechtsprechung des EuGH liege damit eine Unzulässigkeit vor, macht die Behörde deutlich. Darüber hinaus erfolge auch bei eingeschalteter Klimaanlage eine Reduzierung der Abgasrückführung. „Das ist schon deshalb problematisch, weil die Klimaanlage bei vielen Fahrern im Dauerbetrieb ist. Auf dem Prüfstand ist sie jedoch in der Regel ausgeschaltet“, sag Rechtsanwalt Frederik M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Durch diese Funktionen werde die Wirksamkeit der Schadstoffminderung in unzulässiger Weise reduziert. Daher müssten sie entfernt werden, so das KBA. In Deutschland seien rund 33.000 Fahrzeuge betroffen.

Schon bei Abgasmessungen im Frühling 2023 seien dem KBA die erhöhten Stickoxid-Emissionen aufgefallen. Im August wurde dann ein Anhörungsverfahren gegen BMW eingeleitet und mit Bescheid vom 20. Februar 2024 wurde schließlich die Nicht-Konformität festgestellt. Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Das KBA teilte weiter mit, dass BMW kooperiere und zusammen mit der irischen Genehmigungsbehörde NSAI, die die Typengenehmigung erteilt hatte, an Hard- und Softwaremaßnahme arbeite, Es wird damit gerechnet, dass diese im Sommer 2024 installiert werden können.

Auf die betroffenen BMW-Fahrer wird voraussichtlich im Sommer ein Rückruf zukommen, damit ein Update aufgespielt werden kann. Welche Auswirkungen das Update auf den Motor haben wird, ist noch nicht ersichtlich. Ohne Update könnten die betroffenen Fahrzeuge allerdings ihre Zulassung verlieren.

Das Thermofenster ist bei Dieselfahrzeugen weit verbreitet und BMW und andere Autobauer argumentieren, dass es aus Motorschutzgründen notwendig sei. Der EuGH hat jedoch klargestellt, dass Abschalteinrichtungen, die schon unter üblichen Betriebsbedingungen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren, unzulässig sind.

Mit Urteilen vom 26. Juni 2023 hat der BGH entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Damit hat der BGH die Hürden für Schadenersatzansprüche gerade bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster erheblich gesenkt. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass BMW sich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Bei Fahrlässigkeit haben die Autokäufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das Fahrzeug können sie behalten.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.