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Daimler muss im Abgasskandal Schadenersatz für Mercedes GLK 220 leisten

Daimler hat in einem Verfahren zum Abgasskandal eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Offenburg entschied mit Urteil vom 15. Februar 2021, dass Daimler bei einem Mercedes GLK 220 CDI Schadenersatz leisten muss (Az.: 3 O 240/20).

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic im April 2014 gekauft. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf. Daimler entwickelte daher ein Software-Update, das der Kläger allerdings nicht aufspielen ließ. Er machte Schadenersatzansprüche geltend. In dem Fahrzeug kämen mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. So erkenne eine Software, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist dies der Fall, werde die Abgasreinigung optimiert und der Sickoxid-Ausstoß reduziert. Im realen Straßenbetrieb steige der Emissionsausstoß allerdings wieder an, so der Kläger.

Das LG Offenburg folgte der Argumentation. Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden, die dazu führen, dass der Prüfstand erkannt wird und dann in einen „sauberen“ Prüfmodus geschaltet wird, der aber im normalen Straßenverkehr nicht aktiv ist. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, so das Gericht. Daimler habe den Vorwurf hingegen nicht widerlegen können und nur zu großen Teilen geschwärzte Dokumente - auch zum Rückruf des KBA vorgelegt.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Denn zum einen entsprechen die Abgaswerte des Fahrzeugs nicht den Werten, die ein Kunde aufgrund der Fahrzeugbeschreibung und der gesetzlichen Grenzwerte erwarten durfte. Zudem bestehe das Risiko, dass die Behörden das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung stilllegen, führte das LG Offenburg weiter aus. Der Kläger könne daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Heißt: Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss Daimler den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

„Die Zahl verbraucherfreundlicher Urteile gegen Daimler wächst weiter. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles

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