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Diesel-Fahrverbot 2019 in Stuttgart und anderen Städten

Dieselfahrer müssen sich im neuen Jahr mehr und mehr mit Fahrverboten auseinandersetzen. In Stuttgart gilt seit dem 1. Januar 2019 ein flächendeckendes Fahrverbot in der Umweltzone für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter. Zunächst sind vor allem Pendler von dem Fahrverbot betroffen, für Anwohner wird es nach einer Übergangsfrist ab April ernst.

Doch nicht nur in Stuttgart werden in diesem Jahr Fahrverbote umgesetzt. Betroffen sind beispielsweise auch Städte wie Berlin, Köln, Bonn oder Essen und hier sogar ein Abschnitt der wichtigen Autobahn A 40. Auch in Frankfurt sollte ab Februar ein Fahrverbot gelten, dies ist aber bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung ausgesetzt. Vielfach gelten die Fahrverbote zunächst für Euro-4-Diesel und später auch für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter. Auch in Stuttgart muss damit gerechnet werden, dass die Fahrverbote ausgedehnt werden und auch für Euro-5-Diesel gelten, um die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden zu reduzieren.

Fahrverbote werden in diesem Jahr ein großes Thema für viele Dieselfahrer. Schon jetzt haben Abgasmanipulationen und die Androhung von Fahrverboten dafür gesorgt, dass gebrauchte Diesel-Fahrzeuge erheblich an Wert verloren haben. Ein Weiterverkauf dieser Fahrzeuge ist häufig nur weit unter dem eigentlichen Listenpreis möglich. „Einen Ausweg aus dieser Situation kann der Widerruf des Autokredits bieten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Der Widerruf der Autofinanzierung ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. „Solche Fehler sind nach unserer Auffassung zahlreichen Banken unterlaufen, wie inzwischen auch schon einige Gerichtsurteile belegen“, so Rechtsanwalt Seifert. Dann wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Widerruf ist auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorlegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Rechtlich umstritten ist, ob die Bank für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung einbehalten darf.

Beim Widerruf des Autokredits spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt. Entscheidend ist nur, ob die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat.

Die Kanzlei BRÜLLMANN ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und  bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.