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Drohendes Dieselfahrverbot in München

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.

Ziel des Dieselfahrverbots in München ist eine Verbesserung der Luftqualität. Der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft soll im Jahresmittel nicht überschritten werden. Für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter gibt es deshalb schon seit dem 1. Februar 2023 auf einigen Strecken in München ein Fahrverbot, das im Oktober 2023 eigentlich auch auf Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollte. Diese Ausweitung wurde aber zwischenzeitlich ausgesetzt bzw. aufgehoben und der Luftreinhalteplan für München geändert.

Dagegen klagten die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland, da der Grenzwert für Stickstoffdioxid entgegen anderslautenden Prognosen weiterhin überschritten werde.

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab den Klägern recht und entschied, dass die Stadt München ihren Luftreinhalteplan erneut fortschreiben müsse. Dabei geht es um zwei Straßenabschnitte, an denen der Stickoxid-Ausstoß weiter zu hoch ist. Betroffen ist ein Abschnitt der Landshuter Allee, auf dem für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter bereits ein Fahrverbot gilt. Dieses reicht nach Überzeugung des BayVGH jedoch nicht aus, um den Stickstoffdioxid-Grenzwert einzuhalten. Die Stickstoffdioxid-Belastung an der Landshuter Allee lag 2023 im Durchschnitt immer noch bei 45 Mikrogramm – bundesweit der schlechteste Wert. An der Moosacher Straße lag der Wert bei 42 Mikrogramm und damit ebenfalls über dem zulässigen Grenzwert.

Der BayVGH machte deutlich, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit der Grenzwert unterschritten wird. Der Stadtrat müsse entscheiden, ob dafür eine streckenbezogene Ausweitung des bereits bestehenden Fahrverbots auf Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm 5 ausreicht oder ob ein zonales Verbot für die gesamte Umweltzone nötig ist. Eine Ausweitung des zonalen Fahrverbots lasse sich aber am schnellsten umsetzen. Zudem lasse sich ein streckenbezogenes Fahrverbot auch nur schwer kontrollieren, so der BayVGH.

Fahrer von Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 müssen sich wohl auf Fahrverbote einstellen. Damit einhergehend ist auch ein weiterer Wertverlust für die betroffenen Diesel zu erwarten.

Für viele Dieselfahrer, deren Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind, hat sich aber insbesondere auch durch die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 die Möglichkeit eröffnet, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bestehen Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat. „Dadurch lassen sich Schadenersatzansprüche insbesondere bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster bei der Abgasreinigung besser durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine andere Option ist der Widerruf des Autokredits. Häufig liegt zwischen dem Kaufvertrag und dem Kreditvertrag zur Finanzierung des Autokaufs ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das hat zur Folge, dass durch den erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.