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Drohendes Dieselfahrverbot in München

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.

Ziel des Dieselfahrverbots in München ist eine Verbesserung der Luftqualität. Der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft soll im Jahresmittel nicht überschritten werden. Für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter gibt es deshalb schon seit dem 1. Februar 2023 auf einigen Strecken in München ein Fahrverbot, das im Oktober 2023 eigentlich auch auf Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollte. Diese Ausweitung wurde aber zwischenzeitlich ausgesetzt bzw. aufgehoben und der Luftreinhalteplan für München geändert.

Dagegen klagten die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland, da der Grenzwert für Stickstoffdioxid entgegen anderslautenden Prognosen weiterhin überschritten werde.

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab den Klägern recht und entschied, dass die Stadt München ihren Luftreinhalteplan erneut fortschreiben müsse. Dabei geht es um zwei Straßenabschnitte, an denen der Stickoxid-Ausstoß weiter zu hoch ist. Betroffen ist ein Abschnitt der Landshuter Allee, auf dem für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter bereits ein Fahrverbot gilt. Dieses reicht nach Überzeugung des BayVGH jedoch nicht aus, um den Stickstoffdioxid-Grenzwert einzuhalten. Die Stickstoffdioxid-Belastung an der Landshuter Allee lag 2023 im Durchschnitt immer noch bei 45 Mikrogramm – bundesweit der schlechteste Wert. An der Moosacher Straße lag der Wert bei 42 Mikrogramm und damit ebenfalls über dem zulässigen Grenzwert.

Der BayVGH machte deutlich, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit der Grenzwert unterschritten wird. Der Stadtrat müsse entscheiden, ob dafür eine streckenbezogene Ausweitung des bereits bestehenden Fahrverbots auf Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm 5 ausreicht oder ob ein zonales Verbot für die gesamte Umweltzone nötig ist. Eine Ausweitung des zonalen Fahrverbots lasse sich aber am schnellsten umsetzen. Zudem lasse sich ein streckenbezogenes Fahrverbot auch nur schwer kontrollieren, so der BayVGH.

Fahrer von Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 müssen sich wohl auf Fahrverbote einstellen. Damit einhergehend ist auch ein weiterer Wertverlust für die betroffenen Diesel zu erwarten.

Für viele Dieselfahrer, deren Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind, hat sich aber insbesondere auch durch die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 die Möglichkeit eröffnet, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bestehen Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat. „Dadurch lassen sich Schadenersatzansprüche insbesondere bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster bei der Abgasreinigung besser durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine andere Option ist der Widerruf des Autokredits. Häufig liegt zwischen dem Kaufvertrag und dem Kreditvertrag zur Finanzierung des Autokaufs ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das hat zur Folge, dass durch den erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.