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Fahrverbot möglich - EuGH verurteilt Deutschland wegen Abgasbelastung

Die Stickoxid-Belastung ist in zahlreichen deutschen Städten zu hoch. Das hat die Bundesregierung nun auch von höchster Stelle schwarz auf weiß. Der EuGH verurteilte Deutschland am 3. Juni 2021, weil die Grenzwerte für Stickstoffdioxid systematisch und anhaltend überschritten wurden. Zudem habe es die Regierung versäumt, in den 26 betroffenen Gebieten rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Belastung zu reduzieren, stellte der Europäische Gerichtshof fest (Az.: C-635/18).

Die Entscheidung des EuGH betrifft die Stickoxid-Belastung in den Jahren 2010 bis 2016. In diesem Zeitraum sei der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid in 26 der 89 beurteilten Gebiete überschritten worden. 2016 lagen die Werte in allen 26 Gebieten zwischen 2,5 und 105 Prozent über dem zulässigen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. In den Ballungsräumen Stuttgart und Region Rhein-Main sei zudem auch anhaltend der Stundengrenzwert für NO2 überschritten worden. Die EU-Kommission hatte 2018 neben Deutschland auch Frankreich und Großbritannien verklagt, weil die Grenzwerte nicht eingehalten würden und nach europäischem Recht solche Überschreitungen so schnell wie möglich beendet werden müssen.

Die Überschreitungen allein hätten allerdings noch nicht zu einer Verurteilung geführt, so der EuGH. Hinzu kam aber, dass Deutschland es offenkundig versäumt habe, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergriffen, um die Überschreitung der Grenzwerte in den 26 Gebieten so kurz wie möglich zu halten. Zu den betroffenen Gebieten gehörten u.a. Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. Eine Strafe oder Sanktionen bringt das Urteil des EuGH zunächst nicht mit sich.

Inzwischen haben sich die Stickoxid-Werte in vielen Städten verbessert. Auch wegen der Corona-Pandemie ist die Belastung 2020 spürbar zurückgegangen und die Grenzwerte wurden nur noch in sechs Städten verfehlt – darunter Hamburg, München und Stuttgart.

„Das Urteil des EuGH hat zwar keine direkten Auswirkungen, dennoch könnte es Dieselfahrer treffen. Besonders in den Städten, in denen die Grenzwerte nach wie vor gerissen werden, z.B. in Stuttgart, ist das Thema Diesel-Fahrerbote natürlich nicht vom Tisch. Hier könnten weitere Einschränkungen auf Dieselfahrer zukommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem könnte der Verkehr und damit die Stickoxid-Belastung bei einem Abflauen der Corona-Pandemie auch in anderen Städten wieder zunehmen.

Dieselfahrer können aber handeln, bevor weitere Fahrverbote oder möglicherweise sogar Stilllegungen der Fahrzeuge drohen. Ist ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Eine andere Möglichkeit kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. „Nach einem erfolgreichen Widerruf werden sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

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Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).