Rückrufservice

Fahrverbot möglich - EuGH verurteilt Deutschland wegen Abgasbelastung

Die Stickoxid-Belastung ist in zahlreichen deutschen Städten zu hoch. Das hat die Bundesregierung nun auch von höchster Stelle schwarz auf weiß. Der EuGH verurteilte Deutschland am 3. Juni 2021, weil die Grenzwerte für Stickstoffdioxid systematisch und anhaltend überschritten wurden. Zudem habe es die Regierung versäumt, in den 26 betroffenen Gebieten rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Belastung zu reduzieren, stellte der Europäische Gerichtshof fest (Az.: C-635/18).

Die Entscheidung des EuGH betrifft die Stickoxid-Belastung in den Jahren 2010 bis 2016. In diesem Zeitraum sei der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid in 26 der 89 beurteilten Gebiete überschritten worden. 2016 lagen die Werte in allen 26 Gebieten zwischen 2,5 und 105 Prozent über dem zulässigen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. In den Ballungsräumen Stuttgart und Region Rhein-Main sei zudem auch anhaltend der Stundengrenzwert für NO2 überschritten worden. Die EU-Kommission hatte 2018 neben Deutschland auch Frankreich und Großbritannien verklagt, weil die Grenzwerte nicht eingehalten würden und nach europäischem Recht solche Überschreitungen so schnell wie möglich beendet werden müssen.

Die Überschreitungen allein hätten allerdings noch nicht zu einer Verurteilung geführt, so der EuGH. Hinzu kam aber, dass Deutschland es offenkundig versäumt habe, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergriffen, um die Überschreitung der Grenzwerte in den 26 Gebieten so kurz wie möglich zu halten. Zu den betroffenen Gebieten gehörten u.a. Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. Eine Strafe oder Sanktionen bringt das Urteil des EuGH zunächst nicht mit sich.

Inzwischen haben sich die Stickoxid-Werte in vielen Städten verbessert. Auch wegen der Corona-Pandemie ist die Belastung 2020 spürbar zurückgegangen und die Grenzwerte wurden nur noch in sechs Städten verfehlt – darunter Hamburg, München und Stuttgart.

„Das Urteil des EuGH hat zwar keine direkten Auswirkungen, dennoch könnte es Dieselfahrer treffen. Besonders in den Städten, in denen die Grenzwerte nach wie vor gerissen werden, z.B. in Stuttgart, ist das Thema Diesel-Fahrerbote natürlich nicht vom Tisch. Hier könnten weitere Einschränkungen auf Dieselfahrer zukommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem könnte der Verkehr und damit die Stickoxid-Belastung bei einem Abflauen der Corona-Pandemie auch in anderen Städten wieder zunehmen.

Dieselfahrer können aber handeln, bevor weitere Fahrverbote oder möglicherweise sogar Stilllegungen der Fahrzeuge drohen. Ist ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Eine andere Möglichkeit kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. „Nach einem erfolgreichen Widerruf werden sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.