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Fiat Ducato im Abgasskandal - OLG München spricht Schadenersatz zu

Fiat bzw. der Mutterkonzern Stellantis ist im Abgasskandal vom OLG München mit Urteil vom 22. Februar 2024 zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Fiat Ducato verurteilt worden (Az.: 24 U 7266/22 e).

Fiat geriet im Abgasskandal im Sommer 2020 in die Schlagzeilen, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Geschäftsräume an mehreren Standorten wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen durchsuchen ließ. In den Blickpunkt geriet dabei auch der Fiat Ducato, der bei Abgasmessungen mit hohen Emissionswerten auffiel. Dadurch sind auch zahlreiche Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren, in den Abgasskandal gezogen worden.

In dem Verfahren vor dem OLG München hatte der Kläger im Juni 2016 einen gebrauchten Fiat Ducato zum Nettopreis von 23.000 Euro gekauft. In dem Transporter ist ein 2,3-Liter Dieselmotor des Typs Multijet mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut.

Die Typengenehmigung wurde nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern von der italienischen Zulassungsbehörde erteilt. Das KBA führte aber Abgasmessungen bei dem Modell durch und kam zu dem Ergebnis, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und informierte die italienische Genehmigungsbehörde. Diese sah jedoch keinen Anlass einzugreifen.

Auch ohne einen behördlichen Rückruf machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend. Er führte an, dass in dem Fahrzeug eine Timerfunktion verwendet werde, die dafür sorge, dass die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten reduziert bzw. deaktiviert werde. „Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem komme auch ein Thermofenster zum Einsatz. Bei diesen Funktionen handele es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen, argumentierte der Kläger.

Das OLG München bestätigte, dass in dem Fiat Ducato unzulässige Abschalteinrichtungen in Form der Timerfunktion und eines Thermofensters zum Einsatz kommen. Durch den Timer werde die Abgasrückführung jeweils 22 Minuten nach Fahrzeugstart moduliert. Daher handele es sich bei der Funktion um eine Abschalteinrichtung. Auch das Thermofenster bei der Abgasrückführung habe die Beklagte nur unvollständig bestritten, so das OLG München. Durch die Funktionen werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter innerhalb der EU üblichen Betriebsbedingungen reduziert. Somit seien die Abschalteinrichtungen unzulässig.

Stellantis könne zwar keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgeworfen werden. Der Autohersteller habe aber trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit versichert, dass es der Typengenehmigung entspricht, so das OLG. Nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 hat der Käufer bei Fahrlässigkeit Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt.

Das OLG München legte den Differenzschaden hier mit 10 Prozent des Kaufpreises fest. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen und das Fahrzeug kann der Kläger behalten.

„Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass im Abgasskandal Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Damit sind auch die Chancen auf Schadenersatz gegen Fiat oder im Wohnmobil-Abgasskandal gestiegen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.