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Fiat Ducato im Abgasskandal - OLG München spricht Schadenersatz zu

Fiat bzw. der Mutterkonzern Stellantis ist im Abgasskandal vom OLG München mit Urteil vom 22. Februar 2024 zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Fiat Ducato verurteilt worden (Az.: 24 U 7266/22 e).

Fiat geriet im Abgasskandal im Sommer 2020 in die Schlagzeilen, als die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Geschäftsräume an mehreren Standorten wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen durchsuchen ließ. In den Blickpunkt geriet dabei auch der Fiat Ducato, der bei Abgasmessungen mit hohen Emissionswerten auffiel. Dadurch sind auch zahlreiche Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren, in den Abgasskandal gezogen worden.

In dem Verfahren vor dem OLG München hatte der Kläger im Juni 2016 einen gebrauchten Fiat Ducato zum Nettopreis von 23.000 Euro gekauft. In dem Transporter ist ein 2,3-Liter Dieselmotor des Typs Multijet mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut.

Die Typengenehmigung wurde nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), sondern von der italienischen Zulassungsbehörde erteilt. Das KBA führte aber Abgasmessungen bei dem Modell durch und kam zu dem Ergebnis, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und informierte die italienische Genehmigungsbehörde. Diese sah jedoch keinen Anlass einzugreifen.

Auch ohne einen behördlichen Rückruf machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend. Er führte an, dass in dem Fahrzeug eine Timerfunktion verwendet werde, die dafür sorge, dass die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten reduziert bzw. deaktiviert werde. „Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem komme auch ein Thermofenster zum Einsatz. Bei diesen Funktionen handele es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen, argumentierte der Kläger.

Das OLG München bestätigte, dass in dem Fiat Ducato unzulässige Abschalteinrichtungen in Form der Timerfunktion und eines Thermofensters zum Einsatz kommen. Durch den Timer werde die Abgasrückführung jeweils 22 Minuten nach Fahrzeugstart moduliert. Daher handele es sich bei der Funktion um eine Abschalteinrichtung. Auch das Thermofenster bei der Abgasrückführung habe die Beklagte nur unvollständig bestritten, so das OLG München. Durch die Funktionen werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter innerhalb der EU üblichen Betriebsbedingungen reduziert. Somit seien die Abschalteinrichtungen unzulässig.

Stellantis könne zwar keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgeworfen werden. Der Autohersteller habe aber trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit versichert, dass es der Typengenehmigung entspricht, so das OLG. Nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 hat der Käufer bei Fahrlässigkeit Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt.

Das OLG München legte den Differenzschaden hier mit 10 Prozent des Kaufpreises fest. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen und das Fahrzeug kann der Kläger behalten.

„Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass im Abgasskandal Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Damit sind auch die Chancen auf Schadenersatz gegen Fiat oder im Wohnmobil-Abgasskandal gestiegen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Das OLG Thüringen hat dem Käufer eines Audi A6 im Abgasskandal mit Urteil vom 5. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). „Das Gericht folgte unserer Auffassung, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wird und Audi sich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 17. Februar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 8 U 18/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und VW sich schadenersatzpflichtig gemacht habe.

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.