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Haftung der Audi AG im Abgasskandal bleibt bestehen

An der Haftung der Audi AG im Abgasskandal bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 oder EA 897 hat sich nichts geändert. Audi muss als Hersteller dieser Motoren für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gerade stehen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2021 hat diesbezüglich bei manchen Autokäufer für Verunsicherung gesorgt (Az.: VI ZR 505/19). Der BGH hatte hier ein Urteil gegen Audi bei einem Audi A6 mit dem kleineren Dieselmotor EA 189 aufgehoben und den Fall an das OLG Naumburg zurückverwiesen. Der BGH stellte nicht in Frage, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Anschalteinrichtung verwendet und der Kläger dadurch geschädigt wurde. Fraglich sei aber, ob die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sich auf die VW AG als Herstellerin des Motors beschränkt oder auch die Audi AG trifft. In dem Verfahren vor dem OLG Naumburg sei nicht nachgewiesen worden, dass auch Vertreter der Audi AG von den Abgasmanipulationen Kenntnis hatten.

„Der BGH hat mit diesem Urteil keineswegs die Schadenersatzansprüche im Abgasskandal in Frage gestellt. Vielmehr geht es um die Frage, ob nur VW als Herstellerin des Motors EA 189 in der Haftung steht oder auch die Autobauer wie Audi AG, die diesen Motor in ihre Fahrzeuge eingebaut haben“, stellt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte klar.

Zudem ging es vor dem BGH auch nur um die Haftung bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189. Bei den größeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr verhält es sich genau andersherum. Hier wurden die Motoren von der Audi AG entwickelt und hergestellt. Diese Motoren des Typs EA 896 oder EA 897 wurden nicht nur bei diversen Audi-Modellen, sondern z.B. auch im Porsche Macan, Porsche Cayenne oder VW Touareg verwendet. Für Fahrzeuge mit diesem Motor gab es bereits zahlreiche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen.

„Hier steht Audi in der Haftung. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Audi in diesen Fällen Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss. Daran hat das BGH-Urteil vom 8. März 2021 überhaupt nichts geändert. Schadenersatzansprüche sollten gegen den Hersteller des betroffenen Motors geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Brüllmann.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

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Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.