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Hohe Abgaswerte und Thermofenster - BMW gerät im Abgasskandal unter Druck

Im Abgasskandal fuhr BMW bislang die Strategie, dass die Diesel des bayrischen Autobauers sauber seien und es keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gebe. Jüngste Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei verschiedenen BMW-Modellen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 sprechen jedoch eine andere Sprache. Mehr noch: Ein BMW 525d und ein BMW 318d wiesen sogar die höchsten Stickoxid-Emissionen bei Diesel-Fahrzeugen auf, die das Emissions-Kontroll-Institut (EKI) je festgestellt hat, wie die DUH am 13. Juni 2023 mitteilte.

Die DUH führte bei den getesteten BMW-Modellen Abgasmessungen im Labor und auf der Straße durch. Bei unterschiedlichen, im realen Straßenverkehr üblichen Bedingungen, stiegen die Stickoxid-Emissionen der getesteten Fahrzeuge extrem ab. Besonders bei Steigungen schnitten sie schlecht ab. Laut DUH stieß ein BMW 525d mit der Abgasnorm Euro 5 aufgrund der etwas höheren Lastanforderung durch die Steigung 5.847 Milligramm Stickoxid (NOx) pro Kilometer aus. Der Grenzwert bei der Abgasnorm Euro 5 beträgt 180 Milligramm, der somit um das 32-fache überschritten wurde. Ein BMW 318d mit der Schadstoffkasse Euro 6 stieß unter den gleichen Bedingungen 3.934 Milligramm NOx pro Kilometer aus. Der Grenzwert der Abgasnorm Euro 6 beträgt 80 mg/km und wurde gleich um das 49-fache überschritten. Nur mit einem geänderten Fahrprofil auf der Straße ließen sich die großen Unterschiede zu den gemessenen Abgaswerten im Labor nach Auffassung der DUH nicht erklären.

Die DUH stellte nicht nur hohe Abgaswerte fest. Bei einem BMW X3 entdeckte sie auch ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung. Dieses sorge dafür, dass die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 18 und über 40 Grad reduziert werde. Folge ist ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen. Ist das Thermometer auf 1 Grad gefallen, stößt der BMW X3 laut Messungen der DUH 2.395 mg Stickoxid pro Kilometer aus und überschreitet damit den Grenzwert für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 um das 13-fache. Zudem haben Parameter wie Geschwindigkeit oder Klimaanlage Einfluss auf die Abgasrückführungsrate (AGR). So werde die AGR bei eingeschalteter Klimaanlage reduziert. Bei behördlichen Abgasuntersuchungen muss die Klimaanlage ausgeschaltet sein.

Nach diesen Ergebnissen fordert die DUH das Kraftfahrt-Bundesamt zum Handeln auf. Kommt die Behörde oder auch das Verwaltungsgericht Schleswig zu der Überzeugung, dass BMW unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, droht den betroffenen Fahrzeugen der Rückruf und im schlimmsten Fall die Stilllegung.

BMW steht weiter auf dem Standpunkt, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen zu verwenden. Der EuGH hat allerdings entschieden, dass auch Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind und mit Urteil vom 21. März 2023 klargestellt, dass schon Fahrlässigkeit der Autohersteller zu Schadenersatzansprüchen der Autokäufer im Abgasskandal führt (Az. C-100/21). Der BGH hat schon angekündigt, dass er sich dieser Rechtsprechung anschließen wird.

„Für BMW wird die Luft im Abgasskandal dünner. Es dürfte schwierig werden, die Gerichte davon zu überzeugen, dass keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Die Chancen, Schadenersatzansprüche gegen BMW durchzusetzen, sind durch die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH erheblich gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.