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Hohe Abgaswerte und Thermofenster - BMW gerät im Abgasskandal unter Druck

Im Abgasskandal fuhr BMW bislang die Strategie, dass die Diesel des bayrischen Autobauers sauber seien und es keine unzulässigen Abschalteinrichtungen gebe. Jüngste Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei verschiedenen BMW-Modellen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 sprechen jedoch eine andere Sprache. Mehr noch: Ein BMW 525d und ein BMW 318d wiesen sogar die höchsten Stickoxid-Emissionen bei Diesel-Fahrzeugen auf, die das Emissions-Kontroll-Institut (EKI) je festgestellt hat, wie die DUH am 13. Juni 2023 mitteilte.

Die DUH führte bei den getesteten BMW-Modellen Abgasmessungen im Labor und auf der Straße durch. Bei unterschiedlichen, im realen Straßenverkehr üblichen Bedingungen, stiegen die Stickoxid-Emissionen der getesteten Fahrzeuge extrem ab. Besonders bei Steigungen schnitten sie schlecht ab. Laut DUH stieß ein BMW 525d mit der Abgasnorm Euro 5 aufgrund der etwas höheren Lastanforderung durch die Steigung 5.847 Milligramm Stickoxid (NOx) pro Kilometer aus. Der Grenzwert bei der Abgasnorm Euro 5 beträgt 180 Milligramm, der somit um das 32-fache überschritten wurde. Ein BMW 318d mit der Schadstoffkasse Euro 6 stieß unter den gleichen Bedingungen 3.934 Milligramm NOx pro Kilometer aus. Der Grenzwert der Abgasnorm Euro 6 beträgt 80 mg/km und wurde gleich um das 49-fache überschritten. Nur mit einem geänderten Fahrprofil auf der Straße ließen sich die großen Unterschiede zu den gemessenen Abgaswerten im Labor nach Auffassung der DUH nicht erklären.

Die DUH stellte nicht nur hohe Abgaswerte fest. Bei einem BMW X3 entdeckte sie auch ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung. Dieses sorge dafür, dass die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 18 und über 40 Grad reduziert werde. Folge ist ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen. Ist das Thermometer auf 1 Grad gefallen, stößt der BMW X3 laut Messungen der DUH 2.395 mg Stickoxid pro Kilometer aus und überschreitet damit den Grenzwert für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 um das 13-fache. Zudem haben Parameter wie Geschwindigkeit oder Klimaanlage Einfluss auf die Abgasrückführungsrate (AGR). So werde die AGR bei eingeschalteter Klimaanlage reduziert. Bei behördlichen Abgasuntersuchungen muss die Klimaanlage ausgeschaltet sein.

Nach diesen Ergebnissen fordert die DUH das Kraftfahrt-Bundesamt zum Handeln auf. Kommt die Behörde oder auch das Verwaltungsgericht Schleswig zu der Überzeugung, dass BMW unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, droht den betroffenen Fahrzeugen der Rückruf und im schlimmsten Fall die Stilllegung.

BMW steht weiter auf dem Standpunkt, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen zu verwenden. Der EuGH hat allerdings entschieden, dass auch Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind und mit Urteil vom 21. März 2023 klargestellt, dass schon Fahrlässigkeit der Autohersteller zu Schadenersatzansprüchen der Autokäufer im Abgasskandal führt (Az. C-100/21). Der BGH hat schon angekündigt, dass er sich dieser Rechtsprechung anschließen wird.

„Für BMW wird die Luft im Abgasskandal dünner. Es dürfte schwierig werden, die Gerichte davon zu überzeugen, dass keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Die Chancen, Schadenersatzansprüche gegen BMW durchzusetzen, sind durch die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH erheblich gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.