Wie erst kürzlich bekannt wurde, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schon im August 2018 den Rückruf für den Porsche Cayenne Diesel mit 4,2 Liter-Motor und der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) hat das KBA den Autobauer mit Schreiben vom 20. August 2018 aufgefordert, „alle unzulässigen Abschalteinrichtungen zu entfernen“ und die betroffenen Fahrzeuge umzurüsten. Laut der Behörde erkenne das Fahrzeug, ob es sich im Prüfmodus befindet und stoße dann weniger Stickoxide aus als im Straßenverkehr.
Obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt sofortigen Vollzug angeordnet hatte, ist auch nach über einem Jahr nichts passiert. Laut Porsche sei der enorme technische Aufwand für die Verzögerung verantwortlich, so dass ein Software-Update erst jetzt vorgelegt werden könne, berichtet der BR. Inzwischen will sich offensichtlich selbst das KBA nicht länger hinhalten lassen. Es verhängte ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro gegen Porsche, weil das Update nicht fristgerecht vorgelegen habe, berichtet der Sender weiter. Solle es zu weiteren Verzögerungen kommen, drohen weitere Zwangsgelder. Von einem Rückruf wären bundesweit rund 5.000 Porsche Cayenne 4,2 l Diesel der Abgasnorm Euro 5 betroffen.
Nach Messungen der Deutschen Umwelthilfe zählt der Porsche Cayenne S Diesel 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 zu den dreckigsten Dieseln überhaupt. Der zulässige Stickoxid-Ausstoß für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 wird demnach um fast das 12-fache überschritten.
Neben dem Porsche Cayenne Euro 5 soll das KBA im vergangenen Jahr auch den Porsche Panamera 4,0-Liter-V8-Diesel angeordnet haben. Auch dieser Rückruf wurde nicht publik.
Darüber hinaus soll die Behörde nach Informationen des BR am 11. Oktober 2019 auch noch den Rückruf für die Audi-Modelle A6 und A7 mit 3-Liter Biturbo TDI-Motor der Schadstoffklasse Euro 5 angeordnet haben. Hier liege dem KBA bereits ein Software-Update zur Prüfung vor. Von einem Rückruf wären bundesweit rund 22.000 Fahrzeuge betroffen.
„Mit Transparenz hat das nichts zu tun, wenn Rückrufe angeordnet und der Öffentlichkeit verschwiegen werden. Die betroffenen Käufer haben ein Recht darauf zu erfahren, dass in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Betroffene Porsche-Kunden müssen den Rückruf nicht abwarten. „Sie haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Entsprechende verbraucherfreundliche Gerichtsurteile liegen inzwischen vor“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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