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KBA veröffentlicht weitere Mercedes-Rückrufe im Abgasskandal

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im September 2020 weitere Rückrufe für verschiedene Mercedes-Modelle wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. einer unzulässigen Reduzierung des Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems veröffentlicht.

Modelle der C-Klasse und der E-Klasse der Baujahre 2009 und 2010 werden unter dem Code 5496128 zurückgerufen. Der Rückruf-Code 5496129 betrifft einzelne Fahrzeuge des Mercedes GLK der Baujahre 2014 und 2015. Modelle des Mercedes GLC und ML der Baujahre 2015 und 2016 sind unter dem Code 5499636 von dem Rückruf betroffen und unter dem Code 5496121 werden Modelle des Mercedes GLE und GLS der Baujahre 2015 bis 2017 in die Werkstatt gerufen.

Bei den von den Rückrufen betroffenen Fahrzeugen muss auf Anordnung des KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt werden.

Von den jetzt veröffentlichten Rückrufen ist jeweils nur eine geringe Stückzahl betroffen. „Für die Halter stellt sich dennoch die Frage, wie sich ein Update auf den Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors auswirkt. Zudem sind die Fahrzeuge verstärkt von einem Wertverlust betroffen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für Daimler sind es nicht die ersten Rückrufe, die das KBA im Abgasskandal angeordnet hat. Der Autobauer führt die Rückrufe zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind.

Das sehen die Gerichte aber zunehmend anders und verurteilen Daimler wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zu Schadenersatz. Zudem steigt der Druck auf Daimler, die Funktionsweise der Abschalteinrichtungen darzulegen und zu begründen, warum sie ausnahmsweise zulässig sein sollen.

„Das dürfte Daimler zunehmend schwerer fallen, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April klargestellt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig seien. Die Chancen Schadenersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen, sind dadurch weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.