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Landgericht Heilbronn: VW steht im Dieselskandal in der Haftung

AuspuffEin Urteil des Landgerichts Heilbronn dürfte vom VW-Abgasskandal geschädigten Verbrauchern Rückenwind geben. Mit Urteil vom 9. August 2018 entschied das LG Heilbronn, dass VW für die Schäden, die durch die Abgasmanipulationen entstanden sind, haftet (Az.: Sp 2 O 278/17).

 

Vor dem LG Heilbronn ging es um die Feststellungsklage einer Verbraucherin, die im Juni 2015 einen VW Beetle TDI gebraucht gekauft hatte. In dem Wagen war der Motor des Typs EA 189 mit der Manipulationssoftware verbaut. Als die Frau von dem Abgasskandal Kenntnis erlangte, klagte sie auf Feststellung, dass VW für die durch die Abgasmanipulation entstandenen Schäden aufkommen müsse. Das LG Heilbronn bejahte diesen Anspruch. Die Klägerin sei von VW in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise zumindest bedingt vorsätzlich geschädigt geworden, so das Gericht.

 

Schon um nicht den Verlust der Zulassung zu riskieren, sei davon auszugehen, dass ein vernünftiger Käufer kein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung erwerben würde. Die berechtigten Erwartungen eines durchschnittlichen Käufers erstreckten sich darauf, dass das Fahrzeug die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt und diese nicht nur durch illegale Mittel erreicht worden sind.  Die Frau habe daher einen Anspruch auf Schadensersatz, entschied das LG Heilbronn.

 

„Das Urteil des LG Heilbronn zeigt, dass geschädigte Verbraucher gute Aussichten haben, ihre Ansprüche im Abgasskandal durchsetzen zu können. Eine ganze Reihe von Gerichten hat inzwischen entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

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Allerdings müssen die Ansprüche gegen VW auch in Kürze geltend gemacht werden, weil am 31.12.2018 die Verjährung der Ansprüche droht.

 

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Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.