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Landgericht Heilbronn: VW steht im Dieselskandal in der Haftung

AuspuffEin Urteil des Landgerichts Heilbronn dürfte vom VW-Abgasskandal geschädigten Verbrauchern Rückenwind geben. Mit Urteil vom 9. August 2018 entschied das LG Heilbronn, dass VW für die Schäden, die durch die Abgasmanipulationen entstanden sind, haftet (Az.: Sp 2 O 278/17).

 

Vor dem LG Heilbronn ging es um die Feststellungsklage einer Verbraucherin, die im Juni 2015 einen VW Beetle TDI gebraucht gekauft hatte. In dem Wagen war der Motor des Typs EA 189 mit der Manipulationssoftware verbaut. Als die Frau von dem Abgasskandal Kenntnis erlangte, klagte sie auf Feststellung, dass VW für die durch die Abgasmanipulation entstandenen Schäden aufkommen müsse. Das LG Heilbronn bejahte diesen Anspruch. Die Klägerin sei von VW in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise zumindest bedingt vorsätzlich geschädigt geworden, so das Gericht.

 

Schon um nicht den Verlust der Zulassung zu riskieren, sei davon auszugehen, dass ein vernünftiger Käufer kein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung erwerben würde. Die berechtigten Erwartungen eines durchschnittlichen Käufers erstreckten sich darauf, dass das Fahrzeug die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt und diese nicht nur durch illegale Mittel erreicht worden sind.  Die Frau habe daher einen Anspruch auf Schadensersatz, entschied das LG Heilbronn.

 

„Das Urteil des LG Heilbronn zeigt, dass geschädigte Verbraucher gute Aussichten haben, ihre Ansprüche im Abgasskandal durchsetzen zu können. Eine ganze Reihe von Gerichten hat inzwischen entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

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Allerdings müssen die Ansprüche gegen VW auch in Kürze geltend gemacht werden, weil am 31.12.2018 die Verjährung der Ansprüche droht.

 

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

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VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.