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LG Aachen: Schadenersatz für VW T6 im Abgasskandal

VW ist im Abgasskandal ein weiteres Mal bei einem T6 mit dem Dieselmotor EA 288 verurteilt worden. Das Landgericht Aachen entschied mit Urteil vom 29. April 2021, dass in einem VW T6 California 2.0 TDI eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt (Az.: 10 O 486/20).

Der Kläger hatte den VW T6 California mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtfahrzeug 2017 gekauft. In dem „Bulli“ ist ein Dieselmotor des Typs EA 288, Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189, verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell im April 2019 einen Rückruf an, da eine Konformitätsabweichung im Hinblick auf das Emissionsverhalten festgestellt worden war. Der Rückruf lief unter dem Code 23Z7.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Die Motorsteuerungssoftware in dem Fahrzeug erkenne, wenn der Prüfzyklus des NEFZ durchfahren wird. Dann werde in einen anderen Modus geschaltet, der dafür sorgt, dass eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue zugeführt und der Stickoxid-Ausstoß dadurch optimiert wird. Im realen Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr allerdings reduziert. Das führe im Ergebnis zu einem deutlich höheren Emissionsausstoß, so der Kläger.

Das LG Aachen folgte der Argumentation. In dem VW T6 California des Klägers komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz, urteilte das Gericht.

Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass der Motor EA 288 seines Fahrzeugs mit einer Software ausgestattet ist, die erkennt, wenn der Prüfzyklus durchfahren wird. Dann werde der Stickoxid-Ausstoß optimiert, während er im normalen Straßenverkehr wieder steigt. VW habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können, so das LG Aachen.

VW habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die Schädigung der Käufer zumindest billigend in Kauf genommen. Der Schaden sei dem Kläger schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erworben hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, führte das Gericht aus.

Gegen Rückgabe des VW T6 kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 47.500 Euro verlangen. Für die gefahrenen rund 52.000 Kilometer wird allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 8.750 Euro abgezogen. Somit verbleibt ein Anspruch auf Zahlung von knapp 38.750 Euro.

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„Weder der VW T5 noch T6 sind vom Abgasskandal verschont geblieben. Auch hier haben die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadenersatz. Die Zahl verbraucherfreundlicher Urteile sowohl beim T5 als auch beim T6 steigt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So hat Rechtsanwalt Gisevius beispielsweise Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt. Mehr dazu unter https://www.updatefolgen.de/

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.