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LG Gießen: Schadenersatz für VW T6 im Abgasskandal

Im Abgasskandal häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile beim VW „Bulli“ T6. Nun hat auch das Landgericht Gießen mit Urteil vom 25. März 2021 dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 O 450/20).

In dem Verfahren vor dem LG Gießen ging es um einen VW T6 Multivan 2,0 TDI. In dem „Bulli“ ist der Dieselmotor des Typs EA 288 verbaut. Der Kläger hatte den T6 als Gebrauchtwagen gekauft. Wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung machte er Schadenersatzansprüche geltend und hatte mit seiner Klage Erfolg.

Das LG Gießen kam zu der Überzeugung, dass in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde. Diese sorge dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus des NEFZ optimiert wird und so die Grenzwerte beim Emissionsausstoß eingehalten werden. Im Straßenverkehr werde dann jedoch in einen anderen Betriebsmodus geschaltet. Folge sind steigende Abgaswerte.

Eine Funktion, die den Prüfstand erkennt und im Prüfzyklus eine vom normalen Straßenverkehr abweichende Abgasbehandlung aufweist, um die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß einzuhalten, sei unzulässig, so das Gericht. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

In einem vergleichbaren Fall hat zuletzt auch das Landgericht Aachen mit Urteil vom 19. Februar 2021 einem Bulli-Käufer Schadenersatz zugesprochen (Az.: 7 O 274/20). Auch in diesem Verfahren ging es um einen VW T6 Multivan 2,0 TDI mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6.

„Der Bulli ist nicht vom Abgasskandal verschont geblieben. Geschädigte Käufer haben Anspruch auf Schadenersatz. Die Zahl verbraucherfreundlicher Urteile sowohl beim T5 als auch beim T6 steigt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. So hat Rechtsanwalt Gisevius beispielsweise Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.