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LG Münster spricht Schadenersatz für Porsche Cayenne im Abgasskandal zu

Die Klägerin hatte den Porsche Cayenne S Diesel 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 im September 2013 als Neuwagen gekauft. Unter dem Code ALA1 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2020 einen verpflichtenden Rückruf für das Modell an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Die Klägerin erhielt das entsprechenden Rückruf-Schreiben im April 2020 und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, gehe schon aus der Mitteilung des KBA vom 18. März 2020 hervor. Darin werde ausgeführt, dass Fahrzeuge des Porsche Cayenne aus den Baujahren 2013 bis 2018 mit dem Motor V8 4,2 Liter TDI mit der Abgasnorm Euro 5 mit wenigstens einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, so das LG Münster.

Die Genehmigungsbehörde sei im Zulassungsverfahren konkludent getäuscht worden. Nur deshalb habe das Fahrzeug die Typengenehmigung erhalten. Behörde und Käufer seien über die uneingeschränkte Zulässigkeit des Fahrzeugs getäuscht worden, führte das Gericht aus.

Der Klägerin sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da das Risiko bestand, dass dem Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung die Zulassung entzogen wird. Der Schaden könne durch ein nachträgliches Software-Updates nicht beseitigt, stellte das LG Münster weiter fest. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Münster.

„Der Abgasskandal ist auch an Porsche nicht spurlos vorüber gegangen. Das KBA ordnete wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen diverse Rückrufe für Modelle der Porsche Cayenne, Porsche Macan und Porsche Panamera an. Betroffenen Porsche-Käufer haben gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen, wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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