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LG Münster spricht Schadenersatz für Porsche Cayenne im Abgasskandal zu

Die Klägerin hatte den Porsche Cayenne S Diesel 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 im September 2013 als Neuwagen gekauft. Unter dem Code ALA1 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2020 einen verpflichtenden Rückruf für das Modell an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Die Klägerin erhielt das entsprechenden Rückruf-Schreiben im April 2020 und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, gehe schon aus der Mitteilung des KBA vom 18. März 2020 hervor. Darin werde ausgeführt, dass Fahrzeuge des Porsche Cayenne aus den Baujahren 2013 bis 2018 mit dem Motor V8 4,2 Liter TDI mit der Abgasnorm Euro 5 mit wenigstens einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, so das LG Münster.

Die Genehmigungsbehörde sei im Zulassungsverfahren konkludent getäuscht worden. Nur deshalb habe das Fahrzeug die Typengenehmigung erhalten. Behörde und Käufer seien über die uneingeschränkte Zulässigkeit des Fahrzeugs getäuscht worden, führte das Gericht aus.

Der Klägerin sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da das Risiko bestand, dass dem Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung die Zulassung entzogen wird. Der Schaden könne durch ein nachträgliches Software-Updates nicht beseitigt, stellte das LG Münster weiter fest. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Münster.

„Der Abgasskandal ist auch an Porsche nicht spurlos vorüber gegangen. Das KBA ordnete wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen diverse Rückrufe für Modelle der Porsche Cayenne, Porsche Macan und Porsche Panamera an. Betroffenen Porsche-Käufer haben gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen, wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.