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LG Münster spricht Schadenersatz für Porsche Cayenne im Abgasskandal zu

Die Klägerin hatte den Porsche Cayenne S Diesel 4,2 Liter mit der Abgasnorm Euro 5 im September 2013 als Neuwagen gekauft. Unter dem Code ALA1 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2020 einen verpflichtenden Rückruf für das Modell an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Die Klägerin erhielt das entsprechenden Rückruf-Schreiben im April 2020 und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde, gehe schon aus der Mitteilung des KBA vom 18. März 2020 hervor. Darin werde ausgeführt, dass Fahrzeuge des Porsche Cayenne aus den Baujahren 2013 bis 2018 mit dem Motor V8 4,2 Liter TDI mit der Abgasnorm Euro 5 mit wenigstens einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, so das LG Münster.

Die Genehmigungsbehörde sei im Zulassungsverfahren konkludent getäuscht worden. Nur deshalb habe das Fahrzeug die Typengenehmigung erhalten. Behörde und Käufer seien über die uneingeschränkte Zulässigkeit des Fahrzeugs getäuscht worden, führte das Gericht aus.

Der Klägerin sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da das Risiko bestand, dass dem Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung die Zulassung entzogen wird. Der Schaden könne durch ein nachträgliches Software-Updates nicht beseitigt, stellte das LG Münster weiter fest. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Münster.

„Der Abgasskandal ist auch an Porsche nicht spurlos vorüber gegangen. Das KBA ordnete wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen diverse Rückrufe für Modelle der Porsche Cayenne, Porsche Macan und Porsche Panamera an. Betroffenen Porsche-Käufer haben gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen, wie zahlreiche Gerichtsurteile zeigen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).