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LG Rottweil bestätigt Schadenersatzanspruch im Abgasskandal nach § 852 BGB

Schadenersatzansprüche können im VW-Abgasskandal nach wie vor geltend gemacht werden. Geschädigte Autokäufer haben immer noch Anspruch auf den sog. Restschadenersatz. Das haben bereits eine Reihe von Gerichten entschieden. Auch das Landgericht Rottweil hat sich nun mit Urteil vom 10. Mai 2021 in die verbraucherfreundliche Rechtsprechung eingereiht (Az.: 2 O 525/20).

Inzwischen ist es fast sechs Jahre her, dass der VW-Abgasskandal im September 2015 aufgeflogen ist. Betroffen waren Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189. Auch wenn inzwischen schon der Nachfolgemotor EA 288 wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in den Fokus gerückt ist, können immer noch Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 durchgesetzt werden.

In diesen Fällen ist zwar die übliche dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen. Eine Hintertür bietet aber der § 852 BGB, nach dem immer noch ein Restschadenersatzanspruch geltend gemacht werden kann. „Verschiedene Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Oldenburg, Koblenz und Stuttgart, haben bestätigt, dass diese Regelung auch im Abgasskandal angewendet werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

§ 852 BGB regelt, dass derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, diesen Schaden ersetzen muss. „Der Vorteil: Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach seiner Entstehung. Bezogen auf den Abgasskandal bedeutet das, dass die Verjährung erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs eintritt“, so Rechtsanwalt Gisevius. Autokäufer, die zwar vom ursprünglichen Dieselskandal um den Motor EA 189 betroffen sind, bisher aber noch untätig geblieben sind, können daher nach wie vor Schadenersatzansprüche geltend machen.

Nach einer Reihe anderer Gerichte hat nun auch das LG Rottweil einem betroffenen Käufer Schadenersatz gemäß § 852 BGB für sein neun Jahre altes Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 189 zugesprochen.

„Die Urteile zeigen, dass VW sich nicht auf Verjährung zurückziehen kann und Schadenersatzansprüche immer noch durchsetzbar sind“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

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Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

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Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.