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LG Traunstein spricht Schadenersatz bei VW T6 California zu

VW ist im Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz bei einem „Bulli“ verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach dem Käufer eines VW T6 California 2,0 TDI mit Urteil vom 21. Juni 2021 Schadenersatz zu (Az.: 7 O 3398/20).

Der Kläger hatte Schadenersatzansprüche geltend gemacht, weil in seinem VW T6 California 2,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet werde. Das Fahrzeug erkenne, wenn der Prüfmodus NEFZ durchfahren werde. Ist das der Fall, erfolge die Abgasreinigung in einem anderen Betriebsmodus und es werde eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue zugeführt, so dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert werde. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr jedoch gedrosselt mit der Folge, dass die Stickoxid-Emissionen steigen.

Unter dem Code 23Z7 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im April 2019 für Modelle des T6 der Baujahre 2014 bis 2017 einen Rückruf angeordnet. Als Grund gab das KBA an, dass es bei den betroffenen Fahrzeugen eine Konformitätsabweichung gebe, die zu einer Überschreitung des Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß nach der Abgasnorm Euro 6 führe. Von einer unzulässigen Abschalteinrichtung spricht das KBA nicht.

Das LG Traunstein fand jedoch deutliche Worte. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Der Abgasskandal ist auch beim VW T6 angekommen und die Käufer haben Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Traunstein hat sich mit seinem Urteil in die verbraucherfreundliche Rechtsprechung eingereiht“, Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt hat.

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.