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LG Trier - Weiter Anspruch auf Schadenersatz im Dieselskandal

VW kann weiterhin nicht darauf vertrauen, dass Schadenersatzansprüche im ursprünglichen  Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 verjährt sind.  Wie eine Reihe anderer Gerichte zuvor, hat nun auch das Landgericht Trier mit Urteil vom 28. April 2021 entschieden, dass immer noch ein sog. Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB besteht (Az.: 5 O 545/20). Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Autos.

Der Dieselmotor des Typs EA 189 wurde in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verbaut. Als der Abgasskandal im September 2015 aufflog, zeigte sich, dass VW die Abgaswerte bei diesem Motor manipuliert hatte. Millionen Fahrzeuge waren weltweit betroffen.

Auch wenn das Bekanntwerden des Abgasskandals inzwischen rund fünfeinhalb Jahre zurückliegt, können immer noch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Das zeigt auch das aktuelle Urteil des Landgerichts Trier.

Der Kläger in dem Verfahren hatte 2013 einen VW Golf 2.0 TDI gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, der von den Abgasmanipulationen betroffen ist, wie sich zwei Jahre später zeigte. Der BGH hat bereits im Mai 2020 entschieden, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss. Dieser Schadenersatzanspruch verjährt allerdings drei Jahre nachdem der Geschädigte Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat.

In diesem Fall hatte der Kläger seine Schadenersatzansprüche erst Ende 2020 geltend gemacht. Dementsprechend stellte das LG Trier fest, dass der Kläger nach § 826 BGB einen Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung habe, dieser Anspruch jedoch aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist bereits verjährt sei. Allerdings bestehe nach wie vor der sog. Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB, so das LG Trier.

Diese Regelung besagt, dass derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, diesen Schaden ersetzen muss. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach seiner Entstehung und damit zehn Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags.

Der Kläger hatte den VW Golf als Gebrauchtwagen für 20.700 Euro gekauft. Nach dem Abzug einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 12.400 Euro für die rund 172.000 Kilometer, die der Kläger mit dem Pkw gefahren ist, habe er noch einen Schadenersatzanspruch in Höhe von knapp 8.300 Euro, so das LG Trier.

Abgas-Skandal

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„Schadenersatzansprüche im Abgasskandal können auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 immer noch durchgesetzt werden. Neben dem LG Trier und weiteren Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Stuttgart und Oldenburg bestätigt, dass der Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB besteht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.