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MERCEDES ABGASSKANDAL – DAIMLER MUSS DIESEL MIT DER ABGASNORM EURO 5 ZURÜCKRUFEN

Daimler behauptet zwar immer wieder, dass es bei Mercedes-Dieselfahrzeugen keine Manipulationen der Abgaswerte gegeben habe. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sieht das allerdings offenbar völlig anders und hat den Autobauer erneut zu einem Zwangsrückruf verdonnert, wie Daimler am 11. Oktober 2019 bestätigte.

Hunderttausende Diesel verschiedener Mercedes-Modelle der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651 müssen in die Werkstatt geordert werden, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Das KBA hat den Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet.

Welche Modelle konkret und wie viele Fahrzeuge betroffen sind, ist noch nicht bekannt. Daimler geht aber von einer mittleren sechsstelligen Zahl aus. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die bis Juni 2016 produziert wurden.

Von dem Rückruf betroffen dürften europaweit rund 260.000 Mercedes Sprinter mit der Schadstoffklasse Euro 5 sein. Hier hatte das KBA bereits ein Anhörungsverfahren gegen Daimler wegen des Verdachts einer unzulässigen Abschalteinrichtung eingeleitet. Dabei ist es Daimler offenbar nicht gelungen, den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu entkräften, so dass das KBA jetzt den Rückruf für den Sprinter und andere Mercedes-Modelle angeordnet hat.

Ganz überraschend kommt die Entwicklung nicht. Erst im Juni 2019 hatte das KBA den Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer illegalen Abschalteinrichtung angeordnet. Dabei drehte es sich um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Sie sorgt dafür, dass die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nicht überschritten werden – allerdings nur im Prüfmodus und nicht im normalen Straßenverkehr.

Daimler räumte ein, dass die Funktion in verschiedenen Mercedes-Baureihen zum Einsatz kommt. Allerdings ist sie laut Daimler auch legal. Deshalb legte der Stuttgarter Autobauer auch jetzt wieder Widerspruch gegen den Rückruf ein, wird ihn aber durchführen.

Da die beanstandete Funktion noch in weiteren Baureihen verwendet und die Prüfungen des KBA noch nicht abgeschlossen sind, könnten noch weitere Rückrufe folgen.

Erst im vergangenen Jahr musste Daimler europaweit fast 700.000 Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b zurückrufen. Nun steht ein Rückruf in ähnlicher Größenordnung bei Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 an. „Abgasmanipulationen bei Daimler kommen scheibchenweise ans Licht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Ähnlich wie im VW-Abgasskandal können betroffene Mercedes-Kunden Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend machen. Verschiedene Gerichte haben Daimler deshalb schon zum Schadensersatz verurteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.