Rückrufservice

MERCEDES ABGASSKANDAL – DAIMLER MUSS DIESEL MIT DER ABGASNORM EURO 5 ZURÜCKRUFEN

Daimler behauptet zwar immer wieder, dass es bei Mercedes-Dieselfahrzeugen keine Manipulationen der Abgaswerte gegeben habe. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sieht das allerdings offenbar völlig anders und hat den Autobauer erneut zu einem Zwangsrückruf verdonnert, wie Daimler am 11. Oktober 2019 bestätigte.

Hunderttausende Diesel verschiedener Mercedes-Modelle der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651 müssen in die Werkstatt geordert werden, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Das KBA hat den Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet.

Welche Modelle konkret und wie viele Fahrzeuge betroffen sind, ist noch nicht bekannt. Daimler geht aber von einer mittleren sechsstelligen Zahl aus. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die bis Juni 2016 produziert wurden.

Von dem Rückruf betroffen dürften europaweit rund 260.000 Mercedes Sprinter mit der Schadstoffklasse Euro 5 sein. Hier hatte das KBA bereits ein Anhörungsverfahren gegen Daimler wegen des Verdachts einer unzulässigen Abschalteinrichtung eingeleitet. Dabei ist es Daimler offenbar nicht gelungen, den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu entkräften, so dass das KBA jetzt den Rückruf für den Sprinter und andere Mercedes-Modelle angeordnet hat.

Ganz überraschend kommt die Entwicklung nicht. Erst im Juni 2019 hatte das KBA den Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer illegalen Abschalteinrichtung angeordnet. Dabei drehte es sich um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Sie sorgt dafür, dass die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nicht überschritten werden – allerdings nur im Prüfmodus und nicht im normalen Straßenverkehr.

Daimler räumte ein, dass die Funktion in verschiedenen Mercedes-Baureihen zum Einsatz kommt. Allerdings ist sie laut Daimler auch legal. Deshalb legte der Stuttgarter Autobauer auch jetzt wieder Widerspruch gegen den Rückruf ein, wird ihn aber durchführen.

Da die beanstandete Funktion noch in weiteren Baureihen verwendet und die Prüfungen des KBA noch nicht abgeschlossen sind, könnten noch weitere Rückrufe folgen.

Erst im vergangenen Jahr musste Daimler europaweit fast 700.000 Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b zurückrufen. Nun steht ein Rückruf in ähnlicher Größenordnung bei Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 an. „Abgasmanipulationen bei Daimler kommen scheibchenweise ans Licht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Ähnlich wie im VW-Abgasskandal können betroffene Mercedes-Kunden Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend machen. Verschiedene Gerichte haben Daimler deshalb schon zum Schadensersatz verurteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag/

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.