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Mercedes Abgasskandal: OLG Frankfurt stärkt Verbraucher

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich mit Urteil vom 15. September 2021 im Mercedes-Abgasskandal verbraucherfreundlich positioniert (Az.: 3 U 36/21). Das OLG hob ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-08 244/20) auf und verwies das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das LG zurück.

In dem Verfahren geht es um einen Mercedes mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung geltend. Die Funktion sorgt dafür, dass im Prüfmodus der Kühlmittelkreislauf kühler gehalten und die Erwärmung des Motoröls verzögert wird. Das führt zu einer Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv, d.h. die Temperatur steigt und der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen erhöht sich.

Der Kläger habe hinreichend dargelegt, dass es sich bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und habe auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeboten. Durch die Verwendung dieser Funktion käme ein Anspruch des Klägers auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht, so das OLG.

Das Landgericht hätte den Vortrag des Klägers zur Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung daher nicht als unsubstantiiert zurückweisen dürfen, sondern hätte in die Beweisaufnahme einsteigen müssen. Damit habe es den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt, rügte das OLG Frankfurt. Das muss das LG Frankfurt nun nachholen und erneut prüfen, ob der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat.

„Die Rechtsprechung im Mercedes-Abgasskandal wird zunehmend verbraucherfreundlich. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler bereits zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Hinsichtlich des vielfach verwendeten Thermofensters bei der Abgasreinigung hat der EuGH-Generalanwalt Rantos in seinem Schlussantrag vom 23. September 2021 deutlich gemacht, dass er Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen hält (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20).

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Aktuelles

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.