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Mercedes Abgasskandal: OLG Frankfurt stärkt Verbraucher

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich mit Urteil vom 15. September 2021 im Mercedes-Abgasskandal verbraucherfreundlich positioniert (Az.: 3 U 36/21). Das OLG hob ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-08 244/20) auf und verwies das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das LG zurück.

In dem Verfahren geht es um einen Mercedes mit dem Dieselmotor des Typs OM 651. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung geltend. Die Funktion sorgt dafür, dass im Prüfmodus der Kühlmittelkreislauf kühler gehalten und die Erwärmung des Motoröls verzögert wird. Das führt zu einer Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv, d.h. die Temperatur steigt und der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen erhöht sich.

Der Kläger habe hinreichend dargelegt, dass es sich bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und habe auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeboten. Durch die Verwendung dieser Funktion käme ein Anspruch des Klägers auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht, so das OLG.

Das Landgericht hätte den Vortrag des Klägers zur Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung daher nicht als unsubstantiiert zurückweisen dürfen, sondern hätte in die Beweisaufnahme einsteigen müssen. Damit habe es den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt, rügte das OLG Frankfurt. Das muss das LG Frankfurt nun nachholen und erneut prüfen, ob der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat.

„Die Rechtsprechung im Mercedes-Abgasskandal wird zunehmend verbraucherfreundlich. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler bereits zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Hinsichtlich des vielfach verwendeten Thermofensters bei der Abgasreinigung hat der EuGH-Generalanwalt Rantos in seinem Schlussantrag vom 23. September 2021 deutlich gemacht, dass er Thermofenster für unzulässige Abschalteinrichtungen hält (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20).

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Aktuelles

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.