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Mercedes Abgasskandal - Schadenersatz bei C-Klasse

Immer häufiger wird Daimler im Abgasskandal wegen der Verwendung der sog. Kühlmittel-Sollwert.-Temperaturregelung zu Schadensersatz verurteilt. So stufte nun auch das Landgericht Stuttgart diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Daimler sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, entschied das LG Stuttgart mit Urteil vom 27. August 2020 (Az.: 10 O 126/20).

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte 2013 einen Mercedes C 200 CDI mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 als Gebrauchtwagen gekauft. Rund sechs Jahre später, im September 2019, bot Daimler im Rahmen einer freiwilligen sog. Service-Maßnahme ein Software-Update an. Der Kläger machte allerdings Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, u.a. der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung geltend. Diese Funktion sorgt dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand reduziert wird, während sie im realen Straßenverkehr kaum aktiv ist und die Emissionswerte steigen.

Das LG Stuttgart kam zu der Überzeugung, dass diese Funktion eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Der Kläger sei durch die Verwendung dieser Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Stuttgart. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er von Daimler die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

Den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe Daimler nicht hinreichend widerlegen können, so das LG Stuttgart. Dabei bezog sich das Gericht auch auf die Äußerungen der EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston vom 30. April 2020. Sie hatte  deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem höheren Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. Eine solche Ausnahme ist nach Überzeugung des LG Stuttgart bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nicht gegeben.

„Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung wird von Daimler in verschiedenen Modellen eingesetzt. Für einige Modelle gab es deshalb einen verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt, für andere nicht. Die Gerichte kommen jedoch zunehmend zu der Überzeugung, dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und Daimler schadensersatzpflichtig ist“, sagt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit dem OLG Naumburg hat inzwischen auch ein Oberlandesgericht entschieden, dass Daimler mit der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: 8 U 8/20). Dabei ging es um einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic, für den ein Rückruf des KBA vorlag.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.