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Mercedes C 220 im Abgasskandal - LG Stuttgart spricht Schadenersatz zu

Der Käufer eines Mercedes C 220 kann im Abgasskandal sein Fahrzeug zurückgeben und Daimler muss ihm den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 23.12.2020 entschieden (Az.: 16 O 469/20).

Der Kläger hatte den Mercedes C 220 Bluetec im Juni 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Pkw ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Das Fahrzeug ist nicht von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Motor werde eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eingesetzt, um die Stickoxid-Emissionen zu senken. Diese Funktion sei allerdings nur nahezu ausschließlich im Prüfmodus aktiviert, so dass der Stickoxid-Ausstoß im realen Straßenverkehr wieder steige. Es handele sich daher um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Gegenüber dem KBA sei diese Funktion im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens nicht offengelegt worden, so der Kläger.

Das Landgericht Stuttgart gab der Klage weitgehend statt. Der Kläger sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz.

Das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung ausgestattet, so das LG Stuttgart. Diese sei nur unter Bedingungen des Prüfzyklus NEFZ aktiv und werde abgeschaltet, wenn andere Bedingungen vorliegen. Dies führe dazu, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur unter den Bedingungen des NEFZ und somit fast ausschließlich auf dem Prüfstand eingehalten und im realen Fahrbetrieb überschritten werden, führte das Gericht aus. Der Kläger habe dazu schlüssig vorgetragen.

Daimler habe trotz Aufforderung des Gerichts die genaue Funktionsweise der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und deren Auswirkungen auf den Stickoxid-Ausstoß nicht dargelegt. Den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung  habe Daimler somit nicht widerlegt, so das LG Stuttgart.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es könne davon ausgegangen werden, dass er das Auto bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Stuttgart.

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„Das Urteil des Landgerichts Stuttgart zeigt einmal mehr, dass ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung keine Voraussetzung ist, im Abgasskandal Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Chancen dürften noch gestiegen sein, nachdem der EuGH am 17.12.2020 entschieden hat, dass Anschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig und nur wenige Ausnahmen möglich sind.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.