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Mercedes C 220 im Abgasskandal - LG Stuttgart spricht Schadenersatz zu

Der Käufer eines Mercedes C 220 kann im Abgasskandal sein Fahrzeug zurückgeben und Daimler muss ihm den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 23.12.2020 entschieden (Az.: 16 O 469/20).

Der Kläger hatte den Mercedes C 220 Bluetec im Juni 2018 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Pkw ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Das Fahrzeug ist nicht von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Motor werde eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eingesetzt, um die Stickoxid-Emissionen zu senken. Diese Funktion sei allerdings nur nahezu ausschließlich im Prüfmodus aktiviert, so dass der Stickoxid-Ausstoß im realen Straßenverkehr wieder steige. Es handele sich daher um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Gegenüber dem KBA sei diese Funktion im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens nicht offengelegt worden, so der Kläger.

Das Landgericht Stuttgart gab der Klage weitgehend statt. Der Kläger sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz.

Das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung ausgestattet, so das LG Stuttgart. Diese sei nur unter Bedingungen des Prüfzyklus NEFZ aktiv und werde abgeschaltet, wenn andere Bedingungen vorliegen. Dies führe dazu, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur unter den Bedingungen des NEFZ und somit fast ausschließlich auf dem Prüfstand eingehalten und im realen Fahrbetrieb überschritten werden, führte das Gericht aus. Der Kläger habe dazu schlüssig vorgetragen.

Daimler habe trotz Aufforderung des Gerichts die genaue Funktionsweise der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und deren Auswirkungen auf den Stickoxid-Ausstoß nicht dargelegt. Den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung  habe Daimler somit nicht widerlegt, so das LG Stuttgart.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es könne davon ausgegangen werden, dass er das Auto bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Stuttgart.

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„Das Urteil des Landgerichts Stuttgart zeigt einmal mehr, dass ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung keine Voraussetzung ist, im Abgasskandal Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Chancen dürften noch gestiegen sein, nachdem der EuGH am 17.12.2020 entschieden hat, dass Anschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig und nur wenige Ausnahmen möglich sind.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

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Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.