Rückrufservice

Mercedes Sprinter im Abgasskandal - LG Freiburg spricht Schadenersatz zu

Daimler muss im Abgasskandal gleich für drei Mercedes Sprinter Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Freiburg mit Urteil vom 18. Oktober 2021 entschieden (Az.: 6 O 149/19). Zwei der Mercedes Sprinter waren mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 ausgerüstet, in dem dritten ist auch der Motor OM 651 verbaut, allerdings mit der Abgasnorm Euro 6. Das LG Freiburg kam zu der Überzeugung, dass in allen drei Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind und Daimler Schadenersatz leisten muss.

Der Kläger hatte die drei Mercedes Sprinter 316 CDI zwischen Februar 2016 und August 2017 als Gebrauchtfahrzeuge erworben. Insgesamt zahlte der Kläger knapp 112.000 Euro für die drei Sprinter. In zwei der Fahrzeugen kommt die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz, im dritten Sprinter mit der Abgasnorm Euro 6 ein SCR-Katalysator mit AdBlue-Zuführung.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So sorge die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung dafür, dass sich das Motoröl langsamer erwärmt und so der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings sei die Funktion nur unter Bedingungen wie sie im Prüfmodus des NEFZ herrschen aktiviert, so dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr steigen. Bei dem Sprinter mit SCR-Katalysator werde die AdBlue-Zuführung unter bestimmten Bedingungen reduziert, was ebenfalls zu einem Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes führe. Außerdem komme bei allen drei Fahrzeugen ein Thermofenster bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Insgesamt handele es sich bei den Funktionen um unzulässige Abschalteinrichtungen, führte der Kläger aus. Zu diesem Zeitpunkt lag nur für einen der Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor.

Die Klage hatte Erfolg. Daimler habe die Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, so das LG Freiburg. Gegen Rückgabe der Fahrzeuge könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Unterm Strich rund 82.500 Euro.

Daimer habe die Motorsteuerungssoftware mit drei unterschiedlichen Abschalteinrichtungen versehen. Thermofenster, Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und die Umschaltlogik des SCR-Katalysators hätten gemeinsam, dass sie nur im Prüfmodus des NEFZ optimal arbeiten, im realen Fahrbetrieb jedoch überwiegend nur mit verminderter Wirksamkeit, führte das LG Freiburg aus. Abschalteinrichtungen, die in Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Emissionskontrollsystems verbessern, damit die Typengenehmigung erteilt wird, seien auch nicht ausnahmsweise zulässig, stellte das LG Freiburg klar.

Erst vor wenigen Wochen hat das Kraftfahrt-Bundesamt Rückrufe für verschiedene Modelle des Sprinter veröffentlich. Unter dem Code NC3II6515R werden bundesweit rund 99.000 Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 zurückgerufen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Für Modelle des Sprinter der Baujahre 2011 bis 2013 gibt es unter dem Code NC3I6515R ebenfalls einen Rückruf. „Ob mit oder ohne Rückruf des KBA – betroffene Käufer eines Mercedes Sprinter haben gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.