Daimler gerät im Abgasskandal immer mehr in die Bredouille. Nachdem der EuGH am 17.12.2020 entschieden hat, dass Abschalteirichtungen inkl. Thermofenster grundsätzlich unzulässig sind (Az.: C-693/18), liefert nun ein Sachverständigengutachten deutliche Hinweise auf die Verwendung von Abschalteinrichtungen bei Mercedes-Dieselmodellen.
Wie der Bayerische Rundfunk (BR) online berichtet, deckt das Gutachten unzulässige Abschalteinrichtungen bei einer Mercedes E-Klasse auf. Das Gutachten wurde im Rahmen eines Verfahren am Landgericht Stuttgart erstellt. Der Gutachter sollte feststellen, ob in dem Mercedes, wie vom Kläger behauptet und von Daimler bestritten, eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird.
Gutachten liefert Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen
Das Gutachten liegt BR Recherche vor und liefert starke Hinweise auf zwei unzulässige Abschalteinrichtungen. Zum einen geht es um die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Laut Gutachten erkennt die Software in der Motorsteuerung, wann das Fahrzeug den Prüfzyklus im NEFZ durchfahre. Dann werden die Kühlmittelsolltemperatur anstatt der üblichen 100 Grad auf 70 Grad heruntergeregelt. Durch die niedrigere Temperatur wird der Stickoxid-Ausstoß gesenkt – allerdings fast ausschließlich im Prüfmodus.
Wie das Gutachten auch zeigt, kann diese Abschalteinrichtung leicht wieder deaktiviert werden. Dazu reicht es schon, wenn die Drehzahl oder der Luftmassenstrom für fünf Sekunden erhöht werden. Die Kühlmittelsolltemperatur steigt dann wieder an und führt im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß. Erst nach 54 Minuten könne die Solltemperatur wieder gesenkt werden. Heißt: Auch wenn Drehzahl und Beschleunigung wieder sinken, kehrt das Fahrzeug nicht wieder in den sauberen Modus zurück. Laut Gutachter spricht dies für eine unzulässige Abschalteinrichtung, die zum Schutz des Motors nicht notwendig sei.
Rückruf des KBA wegen Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat 2019 verschiedene Mercedes-Modelle wegen der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zurückgerufen. Wie BR Recherche berichtet, beschreibt das KBA in einem Schreiben an Daimler ebenfalls, dass in Abhängigkeit von Drehzahl und anderen Faktoren die Kühlmitteltemperatur von 100 auf 70 Grad gesenkt wird. Dieses Schreiben erging noch vor angeordneten Rückruf. Daimler führt den Rückruf zwar durch, hält die beanstandete Funktion aber für zulässig. Aus dem genauen Inhalt des Rückrufschreibens macht Daimler bislang ein Geheimnis und legte in verschiedenen Verfahren dem Gericht nur zu weiten Teilen geschwärzte Dokumente vor.
Kühlerjalousie während Prüffahrt geöffnet
Neben der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung stieß der Gutachter auf eine weitere vermutlich unzulässige Abschalteinrichtung. Diese öffne während der gesamten Prüffahrt die Kühlerjalousie. Auch dies führe zu einer Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Daimler widerspricht erwartungsgemäß: Die Kühlerjalousie sei auf dem Prüfstand überwiegend geschlossen. Zudem habe ihre Stellung keinen Einfluss auf den Stickoxid-Ausstoß. Experten sehen dies jedoch anders.
Oberlandesgerichte verurteilen Daimler zu Schadenersatz
„Es deutet vieles auf eine unzulässige Abschalteinrichtung hin. Nachdem der EuGH nun entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich illegal sind, wird es für Daimler schwierig werden, die Gerichte noch von der Zulässigkeit der beanstandeten Funktionen zu überzeugen. Zudem haben mit dem OLG Naumburg und OLG Köln inzwischen auch zwei Oberlandesgerichte Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt und die Revision zum BGH nicht zugelassen. Das zeigt, dass geschädigte Mercedes-Käufer gute Chancen haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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