Rückrufservice

OLG FRANKFURT: VW MUSS IM ABGASSKANDAL SCHADENSERSATZ LEISTEN

Mit dem OLG Frankfurt a.M.  hat ein weiteres Oberlandesgericht entschieden, dass VW sich im Abgasskandal schadensersatzpflichtig gemacht hat. Mit Beschluss vom 25.09.2019 stellte das OLG Frankfurt fest, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und grundsätzlich haftet (17 U 45/19).

Der Käufer könne aufgrund der sittenwidrigen Schädigung die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. VW müsse den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten. Allerdings müsse sich der Käufer einen Nutzungsersatz anrechnen lassen. Der Nutzungsersatz berechne sich anhand des Wertverlusts, den ein vergleichbares Fahrzeug ohne unzulässige Abschalteinrichtung während der Nutzungszeit erlitten hat. Die Höhe dieser Wertminderung müsse von einem Sachverständigen festgestellt werden, stellte das OLG Frankfurt in einem Beweisbeschluss klar.

Vor dem OLG Frankfurt ging es um die Klage eines Käufers, der 2009 einen VW Tiguan TDI mit dem Motor EA 189 erworben hatte. Als sich herausstellte, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, machte der Kläger Schadensersatzansprüche geltend.

Das OLG Frankfurt gab dem Kläger Recht. VW habe Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und in den Verkehr gebracht. Behörden und Kunden seien durch die Manipulationen getäuscht worden. Durch die Abgasmanipulationen habe die Gefahr bestanden, dass den Fahrzeugen die Betriebserlaubnis entzogen würde. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe bereits mit Abschluss des ungewollten Kaufvertrags einen Schaden erlitten. Dieser Schaden könne auch nicht durch das Aufspielen eines Software-Updates beseitigt werden, so das OLG Frankfurt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.

„Mit dem OLG Frankfurt hat ein weiteres Oberlandesgericht entschieden, dass sich VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig gemacht hat. Vergleichbare Urteile gibt es z.B. auch vom OLG Karlsruhe, OLG Köln, OLG Koblenz oder dem OLG Hamm. Die Rechtsprechung hat sich im Abgasskandal eindeutig zu Gunsten der Verbraucher entwickelt. Das zeigt, dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Schadensersatzansprüche gegen VW können unabhängig vom Musterverfahren in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Kurzentschlossene können sich noch bis zum 30. September 2019 von der Musterklage abmelden, um ihre Ansprüche in einer Einzelklage geltend zu machen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.