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OLG FRANKFURT: VW MUSS IM ABGASSKANDAL SCHADENSERSATZ LEISTEN

Mit dem OLG Frankfurt a.M.  hat ein weiteres Oberlandesgericht entschieden, dass VW sich im Abgasskandal schadensersatzpflichtig gemacht hat. Mit Beschluss vom 25.09.2019 stellte das OLG Frankfurt fest, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und grundsätzlich haftet (17 U 45/19).

Der Käufer könne aufgrund der sittenwidrigen Schädigung die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. VW müsse den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten. Allerdings müsse sich der Käufer einen Nutzungsersatz anrechnen lassen. Der Nutzungsersatz berechne sich anhand des Wertverlusts, den ein vergleichbares Fahrzeug ohne unzulässige Abschalteinrichtung während der Nutzungszeit erlitten hat. Die Höhe dieser Wertminderung müsse von einem Sachverständigen festgestellt werden, stellte das OLG Frankfurt in einem Beweisbeschluss klar.

Vor dem OLG Frankfurt ging es um die Klage eines Käufers, der 2009 einen VW Tiguan TDI mit dem Motor EA 189 erworben hatte. Als sich herausstellte, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, machte der Kläger Schadensersatzansprüche geltend.

Das OLG Frankfurt gab dem Kläger Recht. VW habe Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und in den Verkehr gebracht. Behörden und Kunden seien durch die Manipulationen getäuscht worden. Durch die Abgasmanipulationen habe die Gefahr bestanden, dass den Fahrzeugen die Betriebserlaubnis entzogen würde. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe bereits mit Abschluss des ungewollten Kaufvertrags einen Schaden erlitten. Dieser Schaden könne auch nicht durch das Aufspielen eines Software-Updates beseitigt werden, so das OLG Frankfurt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.

„Mit dem OLG Frankfurt hat ein weiteres Oberlandesgericht entschieden, dass sich VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig gemacht hat. Vergleichbare Urteile gibt es z.B. auch vom OLG Karlsruhe, OLG Köln, OLG Koblenz oder dem OLG Hamm. Die Rechtsprechung hat sich im Abgasskandal eindeutig zu Gunsten der Verbraucher entwickelt. Das zeigt, dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Schadensersatzansprüche gegen VW können unabhängig vom Musterverfahren in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden. Kurzentschlossene können sich noch bis zum 30. September 2019 von der Musterklage abmelden, um ihre Ansprüche in einer Einzelklage geltend zu machen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.