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OLG Karlsruhe - Schadenersatz für VW Touareg im Abgasskandal

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe dem Käufer eines VW Touareg Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 8 U 32/20). Als Herstellerin des Motors in dem VW Touareg steht die Konzernschwester Audi in der Haftung. Zuletzt hatte auch das OLG Köln dem Halter eines VW Touareg Schadenersatz zugesprochen (Az.: 11 U 68/20).

Die Audi AG baut innerhalb des VW-Konzerns die großvolumigeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr. Die Motoren werden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen verwendet, sondern auch im Porsche Cayenne oder Macan und im VW Touareg.

So wurde auch in dem VW Touareg in dem Verfahren vor dem OLG Karlsruhe ein solcher V6-TDI-Motor verwendet. Der Kläger hatte das Fahrzeug im März 2017 mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen gekauft und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte bei Fahrzeugen mit diesem Motor u.a. die sog. schnelle Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung bemängelt. Diese bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand reduziert wird. Allerdings ist diese Funktion im realen Straßenverkehr kaum aktiv. Folge ist, dass der Emissionsausstoß steigt.

Das OLG Karlsruhe folgte weitgehend der Argumentation des Klägers und sprach ihm Schadenersatz zu. Audi habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und hergestellt und habe so das KBA getäuscht.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss Audi den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

„Nach dem OLG Oldenburg und OLG Köln hat mit dem OLG Karlsruhe ein weiteres Oberlandesgericht entschieden, dass Käufer eines VW Touareg im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz haben”, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).