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OLG Karlsruhe - Schadenersatz für VW Touareg im Abgasskandal

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe dem Käufer eines VW Touareg Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 8 U 32/20). Als Herstellerin des Motors in dem VW Touareg steht die Konzernschwester Audi in der Haftung. Zuletzt hatte auch das OLG Köln dem Halter eines VW Touareg Schadenersatz zugesprochen (Az.: 11 U 68/20).

Die Audi AG baut innerhalb des VW-Konzerns die großvolumigeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr. Die Motoren werden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen verwendet, sondern auch im Porsche Cayenne oder Macan und im VW Touareg.

So wurde auch in dem VW Touareg in dem Verfahren vor dem OLG Karlsruhe ein solcher V6-TDI-Motor verwendet. Der Kläger hatte das Fahrzeug im März 2017 mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen gekauft und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte bei Fahrzeugen mit diesem Motor u.a. die sog. schnelle Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung bemängelt. Diese bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand reduziert wird. Allerdings ist diese Funktion im realen Straßenverkehr kaum aktiv. Folge ist, dass der Emissionsausstoß steigt.

Das OLG Karlsruhe folgte weitgehend der Argumentation des Klägers und sprach ihm Schadenersatz zu. Audi habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und hergestellt und habe so das KBA getäuscht.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss Audi den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

„Nach dem OLG Oldenburg und OLG Köln hat mit dem OLG Karlsruhe ein weiteres Oberlandesgericht entschieden, dass Käufer eines VW Touareg im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz haben”, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.