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OLG Karlsruhe - Schadenersatz für VW Touareg im Abgasskandal

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe dem Käufer eines VW Touareg Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 8 U 32/20). Als Herstellerin des Motors in dem VW Touareg steht die Konzernschwester Audi in der Haftung. Zuletzt hatte auch das OLG Köln dem Halter eines VW Touareg Schadenersatz zugesprochen (Az.: 11 U 68/20).

Die Audi AG baut innerhalb des VW-Konzerns die großvolumigeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr. Die Motoren werden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen verwendet, sondern auch im Porsche Cayenne oder Macan und im VW Touareg.

So wurde auch in dem VW Touareg in dem Verfahren vor dem OLG Karlsruhe ein solcher V6-TDI-Motor verwendet. Der Kläger hatte das Fahrzeug im März 2017 mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen gekauft und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte bei Fahrzeugen mit diesem Motor u.a. die sog. schnelle Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung bemängelt. Diese bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand reduziert wird. Allerdings ist diese Funktion im realen Straßenverkehr kaum aktiv. Folge ist, dass der Emissionsausstoß steigt.

Das OLG Karlsruhe folgte weitgehend der Argumentation des Klägers und sprach ihm Schadenersatz zu. Audi habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und hergestellt und habe so das KBA getäuscht.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss Audi den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

„Nach dem OLG Oldenburg und OLG Köln hat mit dem OLG Karlsruhe ein weiteres Oberlandesgericht entschieden, dass Käufer eines VW Touareg im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz haben”, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.

Der Abgasskandal lässt die Motorenhersteller nicht aus dem Klammergriff: Nun hat das KBA Ford im Visier und lässt im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes (Code 24E06) weltweit insgesamt 770.000 Ford Diesel wegen möglicher Probleme im Bereich des Abgassystems, speziell mit dem Dieselpartikelfilter zurückrufen.

Schadenersatz beim VW T5: Das Landgericht Köln hat mit aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat (Az.: 18 O 334/24). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung, das in dem T5 zum Einsatz kommt.

Rückruf für den Seat Exeo: Unter dem Aktionscode 23Y0 muss Seat in Deutschland über 10.000 Seat Exeo der Baujahre 2009 bis 2012 zurückrufen. Der Rückruf erfolgt wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung, wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 25. November 2024 in seiner Rückruf-Datenbank mitteilt.

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.