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OLG Karlsruhe - Schadenersatz für VW Touareg im Abgasskandal

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe dem Käufer eines VW Touareg Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 8 U 32/20). Als Herstellerin des Motors in dem VW Touareg steht die Konzernschwester Audi in der Haftung. Zuletzt hatte auch das OLG Köln dem Halter eines VW Touareg Schadenersatz zugesprochen (Az.: 11 U 68/20).

Die Audi AG baut innerhalb des VW-Konzerns die großvolumigeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr. Die Motoren werden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen verwendet, sondern auch im Porsche Cayenne oder Macan und im VW Touareg.

So wurde auch in dem VW Touareg in dem Verfahren vor dem OLG Karlsruhe ein solcher V6-TDI-Motor verwendet. Der Kläger hatte das Fahrzeug im März 2017 mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen gekauft und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte bei Fahrzeugen mit diesem Motor u.a. die sog. schnelle Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung bemängelt. Diese bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand reduziert wird. Allerdings ist diese Funktion im realen Straßenverkehr kaum aktiv. Folge ist, dass der Emissionsausstoß steigt.

Das OLG Karlsruhe folgte weitgehend der Argumentation des Klägers und sprach ihm Schadenersatz zu. Audi habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und hergestellt und habe so das KBA getäuscht.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss Audi den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

„Nach dem OLG Oldenburg und OLG Köln hat mit dem OLG Karlsruhe ein weiteres Oberlandesgericht entschieden, dass Käufer eines VW Touareg im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz haben”, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.