Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe dem Käufer eines VW Touareg Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 8 U 32/20). Als Herstellerin des Motors in dem VW Touareg steht die Konzernschwester Audi in der Haftung. Zuletzt hatte auch das OLG Köln dem Halter eines VW Touareg Schadenersatz zugesprochen (Az.: 11 U 68/20).
Die Audi AG baut innerhalb des VW-Konzerns die großvolumigeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr. Die Motoren werden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen verwendet, sondern auch im Porsche Cayenne oder Macan und im VW Touareg.
So wurde auch in dem VW Touareg in dem Verfahren vor dem OLG Karlsruhe ein solcher V6-TDI-Motor verwendet. Der Kläger hatte das Fahrzeug im März 2017 mit der Abgasnorm Euro 6 als Gebrauchtwagen gekauft und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte bei Fahrzeugen mit diesem Motor u.a. die sog. schnelle Aufheizstrategie als unzulässige Abschalteinrichtung bemängelt. Diese bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand reduziert wird. Allerdings ist diese Funktion im realen Straßenverkehr kaum aktiv. Folge ist, dass der Emissionsausstoß steigt.
Das OLG Karlsruhe folgte weitgehend der Argumentation des Klägers und sprach ihm Schadenersatz zu. Audi habe den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt und hergestellt und habe so das KBA getäuscht.
Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss Audi den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.
„Nach dem OLG Oldenburg und OLG Köln hat mit dem OLG Karlsruhe ein weiteres Oberlandesgericht entschieden, dass Käufer eines VW Touareg im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz haben”, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechtsanwälte.
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