Rückrufservice

OLG Karlsruhe spricht Schadenersatz im Abgasskandal wegen Thermofenster zu

Das OLG Karlsruhe ist mit Urteilen vom 22. August 2023 der Rechtsprechung des Bundessgerichtshof gefolgt, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Es verurteilte einen Autohersteller wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung daher zu Schadenersatz (Az.: 8 U 86/21 und 8 U 271/21).

Bei den Verfahren vor dem OLG Karlsruhe ging es um Fahrzeuge mit 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5. In den Fahrzeugen kommt ein sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturbereich vollständig funktioniert, so dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Außerhalb dieses Temperaturbereichs wird die Abgasreinigung jedoch eingeschränkt. In den vorliegenden Fällen war das bei Außentemperaturen unter 17 und über 34 Grad der Fall. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß steigt.

„Solche Thermofenster sind weit verbreitet und werden u.a. von Audi, VW oder Mercedes eingesetzt. Der EuGH hat entschieden, dass solche Funktionen unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen, sofern sie nicht aus Gründen der Motorschutzes notwendig sind“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings war es schwierig, den Autoherstellern bei der Verwendung von Thermofenstern eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen. „Das ist nun nicht mehr nötig, da nach Rechtsprechung des EuGH und des BGH Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit bestehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Dieser Rechtsprechung schloss sich das OLG Karlsruhe an und geht davon aus, dass der Autohersteller zumindest fahrlässig gehandelt und sich somit schadenersatzpflichtig gemacht hat. Dem Autohersteller sei es nicht gelungen, dies zu widerlegen. Zudem habe er sich auch nicht in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden, stellte das OLG fest. Denn der Autohersteller habe schon nicht hinreichend dargelegt, dass die verantwortlich handelnden Personen tatsächlich einem Irrtum unterlagen.

Beim Schadenersatz wegen Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht vollständig rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Zudem kann der Käufer das Fahrzeug behalten.

„Durch die Rechtsprechung des BGH sind die Hürden für Schadenersatz im Abgasskandal erheblich gesunken. Davon können besonders Besitzer eines Autos mit einem Thermofenster profitieren. Bei anderen unzulässigen Abschalteinrichtungen können auch Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung möglich sein“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.