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OLG Saarbrücken im Mercedes Abgasskandal - Daimler muss Farbe bekennen

Mercedes gerät im Abgasskandal immer weiter unter Druck. Wie schon zuvor das OLG Nürnberg mit Hinweis vom 12. Februar 2021 (Az.: 5 U 3555/20) hat nun auch das OLG Saarbücken die Daimler AG aufgefordert, die Karten auf den Tisch zu legen und sich im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast zu den Vorwürfen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu äußern.

Der Kläger in dem Verfahren vor dem OLG Saarbrücken macht Schadenersatzansprüche geltend, da in seinem Mercedes mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 eine unzulässige  Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet werde. Durch diese Funktion würden die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten. Im realen Straßenverehr sei die Funktion jedoch überwiegend nicht aktiv, so dass der Abgasausstoß steigt. Das Kraftfahrt.-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen Rückruf angeordnet.

Das OLG Saarbrücken forderte Daimler nun auf, sich zur Funktionswiese der Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung und zur Kommunikation mit dem KBA und zum Rückruf durch die Behörde zu äußern.

„Bislang hat Daimler in ähnlichen Verfahren nur größtenteils geschwärzte und damit unbrauchbare Dokumente vorgelegt. Wie schon andere Gerichte zuvor, lässt sich nun auch das OLG Saarbrücken auf diese Mauertaktik nicht mehr ein. Heißt: Daimler muss Farbe bekennen, wenn der Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung und der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung aus dem Weg geräumt werden soll“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Druck auf Daimler im Abgasskandal nimmt zu, die verbraucherfreundlichen Entscheidungen häufen sich. Der EuGH hat beispielsweise mit Urteil vom 17.12.2020 klargemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie zu einer Erhöhung des Emissionsausstoßes im realen Straßenbetrieb führen und die Oberlandesgerichte Naumburg (Az.: 8 U 8/20) und Köln (Az.: 7 U 35/20) haben Daimler im Abgasskandals bereits zu Schadenersatz verurteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).