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Opel Abgasskandal - OLG Zweibrücken spricht Schadenersatz wegen Thermofenster zu

Das OLG Zweibrücken hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Es entschied mit Urteil vom 27. September 2023, dass bei einem Opel Zafira eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Käufer daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens hat (Az.: 7 U 41/22).

Für Opel ist es die zweite Verurteilung eines Oberlandesgerichts im Abgasskandal innerhalb kurzer Zeit. Auch das OLG Dresden hat kürzlich mit Urteil vom 28. August 2023 entschieden, dass Opel sich wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei einem Opel Zafira schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: 5a U 562/23).

In dem Verfahren vor dem OLG Zweibrücken ging es ebenfalls um einen Opel Zafira. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Mai 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Ein Thermofenster bei der Abgasreinigung sorge zwar dafür, dass die Abgasreinigung in einem vorgegebenen Temperaturkorridor vollständig arbeitet. Bei sinkenden Außentemperaturen werde sie allerdings reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führt.

Das OLG Zweibrücken teilte die Ansicht des Klägers, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Opel könne zwar keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB vorgeworfen werden, so dass kein Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehe. Allerdings habe Opel den Käufer zumindest fahrlässig geschädigt. Daher habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das OLG.

Damit folgte das Gericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Der Käufer hat dann nach der Rechtsprechung des BGH Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem OLG Zweibrücken hatte der Käufer den Opel Zafira bereits weiterverkauft. Das Gericht bezifferte den Schadenersatzanspruch noch auf rund 5 Prozent des Kaufpreises.

„Die Urteile des OLG Zweibrücken und OLG Dresden zeigen, dass die Rechtsprechung des BGH Wirkung zeigt und gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Der Schadenersatzanspruch wegen Fahrlässigkeit bietet sich bei besonders bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster an – unabhängig vom Hersteller“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.