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Opel Abgasskandal - OLG Zweibrücken spricht Schadenersatz wegen Thermofenster zu

Das OLG Zweibrücken hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Es entschied mit Urteil vom 27. September 2023, dass bei einem Opel Zafira eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Käufer daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens hat (Az.: 7 U 41/22).

Für Opel ist es die zweite Verurteilung eines Oberlandesgerichts im Abgasskandal innerhalb kurzer Zeit. Auch das OLG Dresden hat kürzlich mit Urteil vom 28. August 2023 entschieden, dass Opel sich wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei einem Opel Zafira schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: 5a U 562/23).

In dem Verfahren vor dem OLG Zweibrücken ging es ebenfalls um einen Opel Zafira. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Mai 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Ein Thermofenster bei der Abgasreinigung sorge zwar dafür, dass die Abgasreinigung in einem vorgegebenen Temperaturkorridor vollständig arbeitet. Bei sinkenden Außentemperaturen werde sie allerdings reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führt.

Das OLG Zweibrücken teilte die Ansicht des Klägers, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Opel könne zwar keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB vorgeworfen werden, so dass kein Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehe. Allerdings habe Opel den Käufer zumindest fahrlässig geschädigt. Daher habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das OLG.

Damit folgte das Gericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Der Käufer hat dann nach der Rechtsprechung des BGH Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem OLG Zweibrücken hatte der Käufer den Opel Zafira bereits weiterverkauft. Das Gericht bezifferte den Schadenersatzanspruch noch auf rund 5 Prozent des Kaufpreises.

„Die Urteile des OLG Zweibrücken und OLG Dresden zeigen, dass die Rechtsprechung des BGH Wirkung zeigt und gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Der Schadenersatzanspruch wegen Fahrlässigkeit bietet sich bei besonders bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster an – unabhängig vom Hersteller“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.