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Opel Abgasskandal - OLG Zweibrücken spricht Schadenersatz wegen Thermofenster zu

Das OLG Zweibrücken hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Es entschied mit Urteil vom 27. September 2023, dass bei einem Opel Zafira eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Käufer daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens hat (Az.: 7 U 41/22).

Für Opel ist es die zweite Verurteilung eines Oberlandesgerichts im Abgasskandal innerhalb kurzer Zeit. Auch das OLG Dresden hat kürzlich mit Urteil vom 28. August 2023 entschieden, dass Opel sich wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei einem Opel Zafira schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: 5a U 562/23).

In dem Verfahren vor dem OLG Zweibrücken ging es ebenfalls um einen Opel Zafira. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Mai 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Ein Thermofenster bei der Abgasreinigung sorge zwar dafür, dass die Abgasreinigung in einem vorgegebenen Temperaturkorridor vollständig arbeitet. Bei sinkenden Außentemperaturen werde sie allerdings reduziert, was zu einem Anstieg der Emissionen führt.

Das OLG Zweibrücken teilte die Ansicht des Klägers, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Opel könne zwar keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB vorgeworfen werden, so dass kein Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehe. Allerdings habe Opel den Käufer zumindest fahrlässig geschädigt. Daher habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das OLG.

Damit folgte das Gericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Der Käufer hat dann nach der Rechtsprechung des BGH Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem OLG Zweibrücken hatte der Käufer den Opel Zafira bereits weiterverkauft. Das Gericht bezifferte den Schadenersatzanspruch noch auf rund 5 Prozent des Kaufpreises.

„Die Urteile des OLG Zweibrücken und OLG Dresden zeigen, dass die Rechtsprechung des BGH Wirkung zeigt und gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Der Schadenersatzanspruch wegen Fahrlässigkeit bietet sich bei besonders bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster an – unabhängig vom Hersteller“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.