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Opel Abgasskandal: Rückruf für Opel Insignia, Zafira und Cascada vom VG Schleswig bestätigt

Opel hat im Abgasskandal eine Niederlage am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht kassiert. Das VG Schleswig bestätigte mit Urteil vom 23. Mai 2023, dass der Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi rechtmäßig ist und bei den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen (Az.: 3 A 3/20).

Das KBA hatte den Rückruf für Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi mit Baujahr vor 2017 und der Abgasnorm Euro 6 bereits im Oktober 2018 angeordnet. Grund war, dass Opel unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, die entfernt und Software-Updates aufgespielt werden müssen.

Opel hielt den Rückruf nicht für gerechtfertigt und legte rechtliche Schritte dagegen ein. Vor dem VG Schleswig kassierte der Autobauer jedoch eine Niederlage. Das Gericht machte deutlich, dass in den Fahrzeugen sog. Thermofenster bei der Abgasrückführung und Steuerung des SCR-Katalysators verbaut seien. Dabei handele es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen, die entfernt werden müssen. Das VG verwies dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-873/19 u.a.). In den Urteilen hatte der EuGH deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen nur dann ausnahmsweise zulässig sein können, wenn sie den Motors unmittelbar vor Beschädigung schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs gewährleisten sollen. „Thermofenster, die den Motor eher langfristig vor Versottung schützen sollen, zählen demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen. Deutsche Gerichte sind bisher aber davon ausgegangen, dass das allein noch nicht für Schadenersatzansprüche ausreicht. Vielmehr müssten die Autohersteller auch vorsätzlich sittenwidrig gehandelt haben, so der BGH. Das ist nach einem weiteren verbraucherfreundlichen Urteil des EuGH vom 21. März 2023 aber nicht mehr nötig (Az.: C-100/21). Demnach haben betroffene Autokäufer schon dann Schadenersatzansprüche, wenn der Autohersteller unzulässige Abschalteinrichtungen auch nur fahrlässig verwendet hat. „Es muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass der Autohersteller mit Vorsatz gehandelt und die Schädigung der Autokäufer zumindest billigend in Kauf genommen hat. Dadurch hat der EuGH die Hürden für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal entscheidend gesenkt“, so Rechtsanwalt Gisevius. Der BGH hat inzwischen angedeutet, dass er sich der Rechtsprechung des EuGH anschließen wird.

Damit erleichtert sich die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal gegen Opel, aber auch andere Fahrzeughersteller wie VW oder Mercedes.

Das Urteil des VG Schleswig ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.