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Opel Abgasskandal: Rückruf für Opel Insignia, Zafira und Cascada vom VG Schleswig bestätigt

31.05.2023

Opel hat im Abgasskandal eine Niederlage am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht kassiert. Das VG Schleswig bestätigte mit Urteil vom 23. Mai 2023, dass der Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi rechtmäßig ist und bei den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen (Az.: 3 A 3/20).

Das KBA hatte den Rückruf für Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi mit Baujahr vor 2017 und der Abgasnorm Euro 6 bereits im Oktober 2018 angeordnet. Grund war, dass Opel unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, die entfernt und Software-Updates aufgespielt werden müssen.

Opel hielt den Rückruf nicht für gerechtfertigt und legte rechtliche Schritte dagegen ein. Vor dem VG Schleswig kassierte der Autobauer jedoch eine Niederlage. Das Gericht machte deutlich, dass in den Fahrzeugen sog. Thermofenster bei der Abgasrückführung und Steuerung des SCR-Katalysators verbaut seien. Dabei handele es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen, die entfernt werden müssen. Das VG verwies dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-873/19 u.a.). In den Urteilen hatte der EuGH deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen nur dann ausnahmsweise zulässig sein können, wenn sie den Motors unmittelbar vor Beschädigung schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs gewährleisten sollen. „Thermofenster, die den Motor eher langfristig vor Versottung schützen sollen, zählen demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen. Deutsche Gerichte sind bisher aber davon ausgegangen, dass das allein noch nicht für Schadenersatzansprüche ausreicht. Vielmehr müssten die Autohersteller auch vorsätzlich sittenwidrig gehandelt haben, so der BGH. Das ist nach einem weiteren verbraucherfreundlichen Urteil des EuGH vom 21. März 2023 aber nicht mehr nötig (Az.: C-100/21). Demnach haben betroffene Autokäufer schon dann Schadenersatzansprüche, wenn der Autohersteller unzulässige Abschalteinrichtungen auch nur fahrlässig verwendet hat. „Es muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass der Autohersteller mit Vorsatz gehandelt und die Schädigung der Autokäufer zumindest billigend in Kauf genommen hat. Dadurch hat der EuGH die Hürden für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal entscheidend gesenkt“, so Rechtsanwalt Gisevius. Der BGH hat inzwischen angedeutet, dass er sich der Rechtsprechung des EuGH anschließen wird.

Damit erleichtert sich die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal gegen Opel, aber auch andere Fahrzeughersteller wie VW oder Mercedes.

Das Urteil des VG Schleswig ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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Aktuelles
21.09.2023

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt Wirkung. Das Landgericht Chemnitz folgte mit Urteil vom 31. August 2023 der Rechtsprechung des BGH und verurteilte VW zu Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei einem VW Transporter mit Dieselmotor des Typs EA 288.
18.09.2023

Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
13.09.2023

Das OLG Dresden hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Grund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung. Das OLG Dresden folgte der aktuellem Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der BGH hatte mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Das sah das OLG Dresden in dem vorliegenden Fall als gegeben an.
12.09.2023

Audi kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Die VW-Tochter wurde mit Urteil vom 19. Juli 2023 vom Landgericht Halle zu Schadenersatz verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Audi Q5, in dem eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war.
04.09.2023

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 4. August 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Frankia F-Line, das auf einem Fiat Ducato aufbaut, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, durch die der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 103 O 373/23).
08.08.2023

Im Sommer 2020 erreichte der Abgasskandal auch Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist kann das bedeuten, dass Wohnmobil-Besitzer ihre Schadenersatzansprüche bis Ende 2023 geltend machen müssen, damit sie nicht verjähren.