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Opel Abgasskandal: Rückruf für Opel Insignia, Zafira und Cascada vom VG Schleswig bestätigt

Opel hat im Abgasskandal eine Niederlage am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht kassiert. Das VG Schleswig bestätigte mit Urteil vom 23. Mai 2023, dass der Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi rechtmäßig ist und bei den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen (Az.: 3 A 3/20).

Das KBA hatte den Rückruf für Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi mit Baujahr vor 2017 und der Abgasnorm Euro 6 bereits im Oktober 2018 angeordnet. Grund war, dass Opel unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat, die entfernt und Software-Updates aufgespielt werden müssen.

Opel hielt den Rückruf nicht für gerechtfertigt und legte rechtliche Schritte dagegen ein. Vor dem VG Schleswig kassierte der Autobauer jedoch eine Niederlage. Das Gericht machte deutlich, dass in den Fahrzeugen sog. Thermofenster bei der Abgasrückführung und Steuerung des SCR-Katalysators verbaut seien. Dabei handele es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen, die entfernt werden müssen. Das VG verwies dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-873/19 u.a.). In den Urteilen hatte der EuGH deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen nur dann ausnahmsweise zulässig sein können, wenn sie den Motors unmittelbar vor Beschädigung schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs gewährleisten sollen. „Thermofenster, die den Motor eher langfristig vor Versottung schützen sollen, zählen demnach nicht zu den zulässigen Ausnahmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen. Deutsche Gerichte sind bisher aber davon ausgegangen, dass das allein noch nicht für Schadenersatzansprüche ausreicht. Vielmehr müssten die Autohersteller auch vorsätzlich sittenwidrig gehandelt haben, so der BGH. Das ist nach einem weiteren verbraucherfreundlichen Urteil des EuGH vom 21. März 2023 aber nicht mehr nötig (Az.: C-100/21). Demnach haben betroffene Autokäufer schon dann Schadenersatzansprüche, wenn der Autohersteller unzulässige Abschalteinrichtungen auch nur fahrlässig verwendet hat. „Es muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass der Autohersteller mit Vorsatz gehandelt und die Schädigung der Autokäufer zumindest billigend in Kauf genommen hat. Dadurch hat der EuGH die Hürden für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal entscheidend gesenkt“, so Rechtsanwalt Gisevius. Der BGH hat inzwischen angedeutet, dass er sich der Rechtsprechung des EuGH anschließen wird.

Damit erleichtert sich die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal gegen Opel, aber auch andere Fahrzeughersteller wie VW oder Mercedes.

Das Urteil des VG Schleswig ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.