Rückrufservice

Opel Grandland X - Rückruf unter Code O8R

Unter dem Rückruf-Code O8R müssen allein in Deutschland mehr als 5.000 Opel Grandland X der Baujahre 2020 und 2021 in die Werkstatt. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 8. Juli 2022 mitteilt, wurden „Abweichungen von Abgasvorschriften bezüglich der Prüfstandsmessung“ festgestellt.

Weltweit sind nach Angaben des KBA mehr als 9.400 Opel Grandland X von diesen „Abweichungen“ betroffen. Opel muss die Modelle in die Werkstatt rufen, damit bei Steuergeräten ein Software-Update aufgespielt werden kann.

Angaben dazu, um was für Abweichungen von den Abgasvorschriften es sich handelt, macht das KBA nicht. In Zeiten des Abgasskandals mutet es aber zumindest seltsam an, wenn es bei Abgasuntersuchungen zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist und offensichtlich sogar ein Software-Update nötig ist, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. „In dem Rückruf ist zwar nicht die Rede von einer unzulässigen Abschalteinrichtung, allerdings drängt sich der Verdacht auf, dass die ermittelten Abgaswerte nicht dem tatsächlichen Emissionsausstoß entsprechen und nun nachgebessert werden muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es ist nicht der erste Rückruf, den Opel im Zusammenhang mit Abgaswerten durchführen muss. Bereits 2018 hatte das KBA einen verpflichtenden Rückruf bei Modellen des Opel Zafira, Insignia und Cascada 2mit der Abgasnorm Euro 6 aus den Baujahren 2013 bis 2016 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Im Februar 2022 folgte ein weiterer Rückruf für Modelle des Opel Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013 bis 2018 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Nun müssen Halter eines Opel Grandland X ihren SUV wegen „Abweichungen von Abgasvorschriften“ in die Werkstatt bringen. Auffallend ist, dass jüngere Fahrzeuge der Baujahre 2020 und 2021 betroffen sind.

Die betroffenen Opel-Kunden stecken in einem Dilemma. Wurde der Rückruf vom KBA angeordnet, kann ohne Update im schlimmsten Fall der Verlust der Zulassung drohen. Welche Auswirkungen ein Software-Update auf den Motor hat, ist aber ungewiss. „Hat Opel falsche Angaben zu den Abgaswerten gemacht und wurden die Kunden dadurch getäuscht, ist ihnen schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden und es können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius. Nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts Athanasios Rantos reicht es für den Schadenersatzanspruch bereits aus, wenn der Autohersteller fahrlässig gehandelt hat. „Vorsatz und Sittenwidrigkeit muss dementsprechend nicht nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.