Rückrufservice

Opel Grandland X - Rückruf unter Code O8R

Unter dem Rückruf-Code O8R müssen allein in Deutschland mehr als 5.000 Opel Grandland X der Baujahre 2020 und 2021 in die Werkstatt. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 8. Juli 2022 mitteilt, wurden „Abweichungen von Abgasvorschriften bezüglich der Prüfstandsmessung“ festgestellt.

Weltweit sind nach Angaben des KBA mehr als 9.400 Opel Grandland X von diesen „Abweichungen“ betroffen. Opel muss die Modelle in die Werkstatt rufen, damit bei Steuergeräten ein Software-Update aufgespielt werden kann.

Angaben dazu, um was für Abweichungen von den Abgasvorschriften es sich handelt, macht das KBA nicht. In Zeiten des Abgasskandals mutet es aber zumindest seltsam an, wenn es bei Abgasuntersuchungen zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist und offensichtlich sogar ein Software-Update nötig ist, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. „In dem Rückruf ist zwar nicht die Rede von einer unzulässigen Abschalteinrichtung, allerdings drängt sich der Verdacht auf, dass die ermittelten Abgaswerte nicht dem tatsächlichen Emissionsausstoß entsprechen und nun nachgebessert werden muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es ist nicht der erste Rückruf, den Opel im Zusammenhang mit Abgaswerten durchführen muss. Bereits 2018 hatte das KBA einen verpflichtenden Rückruf bei Modellen des Opel Zafira, Insignia und Cascada 2mit der Abgasnorm Euro 6 aus den Baujahren 2013 bis 2016 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Im Februar 2022 folgte ein weiterer Rückruf für Modelle des Opel Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013 bis 2018 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Nun müssen Halter eines Opel Grandland X ihren SUV wegen „Abweichungen von Abgasvorschriften“ in die Werkstatt bringen. Auffallend ist, dass jüngere Fahrzeuge der Baujahre 2020 und 2021 betroffen sind.

Die betroffenen Opel-Kunden stecken in einem Dilemma. Wurde der Rückruf vom KBA angeordnet, kann ohne Update im schlimmsten Fall der Verlust der Zulassung drohen. Welche Auswirkungen ein Software-Update auf den Motor hat, ist aber ungewiss. „Hat Opel falsche Angaben zu den Abgaswerten gemacht und wurden die Kunden dadurch getäuscht, ist ihnen schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden und es können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius. Nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts Athanasios Rantos reicht es für den Schadenersatzanspruch bereits aus, wenn der Autohersteller fahrlässig gehandelt hat. „Vorsatz und Sittenwidrigkeit muss dementsprechend nicht nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.