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Porsche-Benziner im Abgasskandal unter Manipulationsverdacht

Erreicht der Abgasskandal nun auch Benzin-Modelle von Porsche? Porsche selbst geht jedenfalls dem Verdacht von Abgasmanipulationen bei Benzinern intern nach und hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), die Staatsanwaltschaft Stuttgart und Behörden in den USA informiert.

Bei dem Verdacht der Abgasmanipulationen geht es um Benziner der Baujahre 2008 bis 2013. Betroffen sind u.a. der Porsche Panamera und der Porsche 911, berichtete zuerst die „Bild am Sonntag“ über die Untersuchungen.

Besonders pikant ist, dass es um Veränderungen geht, die erst nach der Typengenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt sind. Es geht dabei ebenso um mechanische Bauteile wie um Software, die erst nachdem das KBA die Zulassung erteilt hat, verändert wurden. „Die Fahrzeuge hätten die Zulassung möglicherweise überhaupt nicht erhalten dürfen. Es sieht danach aus, dass Behörden und im Endeffekt auch die Verbraucher getäuscht wurden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Bisher war Porsche mit den Diesel-Varianten der SUVs Cayenne und Macan in den Abgasskandal verwickelt. Nun deutet sich an, dass Abgasmanipulationen auch die Benziner und damit das Kerngeschäft des Sportwagenbauers treffen könnten. Nach einem Bericht des „Handelsblatt“ hat das KBA inzwischen umfangreiche Untersuchungen bei Porsche eingeleitet.

Nicht nur bei Porsche-Benzinern gibt es den Verdacht von Abgasmanipulationen. Auch Audi steht im Fokus. Hier deutet ein unabhängiges Gerichtsgutachten darauf hin, dass bei einem Audi Q5 mit Benzinmotor eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde. Dabei geht es um eine Prüfstandserkennung. Anhand des Lenkwinkels soll das Fahrzeug erkennen, ob es sich im Prüfmodus  befindet und dann den Emissionsausstoß reduzieren, während im Straßenverkehr deutlich mehr Abgase in die Luft gepustet werden, wie Messungen des Gutachters zeigen.

„Die Anzeichen verdichten sich, dass auch bei Benzinern Abgaswerte manipuliert wurden. Ist das der Fall, können betroffene Fahrzeug-Halter genauso wie im Dieselskandal Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.