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Porsche-Benziner im Abgasskandal unter Manipulationsverdacht

Erreicht der Abgasskandal nun auch Benzin-Modelle von Porsche? Porsche selbst geht jedenfalls dem Verdacht von Abgasmanipulationen bei Benzinern intern nach und hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), die Staatsanwaltschaft Stuttgart und Behörden in den USA informiert.

Bei dem Verdacht der Abgasmanipulationen geht es um Benziner der Baujahre 2008 bis 2013. Betroffen sind u.a. der Porsche Panamera und der Porsche 911, berichtete zuerst die „Bild am Sonntag“ über die Untersuchungen.

Besonders pikant ist, dass es um Veränderungen geht, die erst nach der Typengenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt sind. Es geht dabei ebenso um mechanische Bauteile wie um Software, die erst nachdem das KBA die Zulassung erteilt hat, verändert wurden. „Die Fahrzeuge hätten die Zulassung möglicherweise überhaupt nicht erhalten dürfen. Es sieht danach aus, dass Behörden und im Endeffekt auch die Verbraucher getäuscht wurden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Bisher war Porsche mit den Diesel-Varianten der SUVs Cayenne und Macan in den Abgasskandal verwickelt. Nun deutet sich an, dass Abgasmanipulationen auch die Benziner und damit das Kerngeschäft des Sportwagenbauers treffen könnten. Nach einem Bericht des „Handelsblatt“ hat das KBA inzwischen umfangreiche Untersuchungen bei Porsche eingeleitet.

Nicht nur bei Porsche-Benzinern gibt es den Verdacht von Abgasmanipulationen. Auch Audi steht im Fokus. Hier deutet ein unabhängiges Gerichtsgutachten darauf hin, dass bei einem Audi Q5 mit Benzinmotor eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde. Dabei geht es um eine Prüfstandserkennung. Anhand des Lenkwinkels soll das Fahrzeug erkennen, ob es sich im Prüfmodus  befindet und dann den Emissionsausstoß reduzieren, während im Straßenverkehr deutlich mehr Abgase in die Luft gepustet werden, wie Messungen des Gutachters zeigen.

„Die Anzeichen verdichten sich, dass auch bei Benzinern Abgaswerte manipuliert wurden. Ist das der Fall, können betroffene Fahrzeug-Halter genauso wie im Dieselskandal Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.