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Porsche Cayenne im Abgasskandal - LG Paderborn spricht Schadenersatz zu

Schadenersatz für einen Porsche Cayenne im Abgasskandal: Das Landgericht Paderborn hat mit Urteil vom 6. Mai 2021 entschieden, dass der Käufer eines Porsche Cayenne durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz hat. Da die Konzernschwester Audi den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung hergestellt hat, habe sie sich schadenersatzpflichtig gemacht, so das LG Paderborn (Az.: 3 O 5/21).

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne S Diesel mit einem 4,2 Liter V8 TDI-Motor mit der Abgasnorm Euro 5 im Juni 2016 gekauft. Der Dieselmotor wurde von der Audi AG entwickelt und hergestellt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellte eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem Modell fest und ordnete 2018 den Rückruf an, damit diese Funktion entfernt wird. Ein entsprechendes Software-Update gab die Behörde Anfang 2020 frei. Der Kläger wurde aufgefordert seinen Porsche Cayenne in die Werkstatt zu bringen, damit das Update aufgespielt wird. Ohne das Update drohte dem Fahrzeug die Stilllegung.

Der Kläger machte schließlich erfolgreich Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet. Dies werde schon durch den Rückruf des KBA deutlich. Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass die Motorsteuerung erkenne, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dann werde das Abgasverhalten geändert, so dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Schadstoffausstoß eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr finde die Abgasreinigung in einem anderen Modus statt, so dass der Stickoxid-Ausstoß steige. Audi habe diesen Vortrag nicht widerlegen könne, so das Gericht.

Dem Fahrzeug habe aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung die Stilllegung gedroht. Der Kläger sei damit gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Die schädigende Handlung liege in dem Inverkehrbringen des gesetzeswidrigen Motors. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Paderborn.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Abgas-Skandal

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„Die großvolumigen Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr werden innerhalb des VW-Konzerns von Audi hergestellt. Sie kommen nicht nur in einer Reihe von Audi-Modellen, sondern auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg zum Einsatz. Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.