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Porsche Cayenne im Abgasskandal - LG Paderborn spricht Schadenersatz zu

Schadenersatz für einen Porsche Cayenne im Abgasskandal: Das Landgericht Paderborn hat mit Urteil vom 6. Mai 2021 entschieden, dass der Käufer eines Porsche Cayenne durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz hat. Da die Konzernschwester Audi den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung hergestellt hat, habe sie sich schadenersatzpflichtig gemacht, so das LG Paderborn (Az.: 3 O 5/21).

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne S Diesel mit einem 4,2 Liter V8 TDI-Motor mit der Abgasnorm Euro 5 im Juni 2016 gekauft. Der Dieselmotor wurde von der Audi AG entwickelt und hergestellt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellte eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem Modell fest und ordnete 2018 den Rückruf an, damit diese Funktion entfernt wird. Ein entsprechendes Software-Update gab die Behörde Anfang 2020 frei. Der Kläger wurde aufgefordert seinen Porsche Cayenne in die Werkstatt zu bringen, damit das Update aufgespielt wird. Ohne das Update drohte dem Fahrzeug die Stilllegung.

Der Kläger machte schließlich erfolgreich Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet. Dies werde schon durch den Rückruf des KBA deutlich. Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass die Motorsteuerung erkenne, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dann werde das Abgasverhalten geändert, so dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Schadstoffausstoß eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr finde die Abgasreinigung in einem anderen Modus statt, so dass der Stickoxid-Ausstoß steige. Audi habe diesen Vortrag nicht widerlegen könne, so das Gericht.

Dem Fahrzeug habe aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung die Stilllegung gedroht. Der Kläger sei damit gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Die schädigende Handlung liege in dem Inverkehrbringen des gesetzeswidrigen Motors. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Paderborn.

Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Abgas-Skandal

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„Die großvolumigen Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr werden innerhalb des VW-Konzerns von Audi hergestellt. Sie kommen nicht nur in einer Reihe von Audi-Modellen, sondern auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg zum Einsatz. Auch bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.