Rückrufservice

Rückruf Audi A6 und A7 im Abgasskandal - Schadenersatz vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Die Audi AG steckt tief im Abgasskandal. Unter dem Code 23X6 musste sie zahlreiche Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückrufen. Dazu gehörten auch Dieselmodelle des Audi A6 und A7 der Baujahre 2015 bis 2018. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt und deshalb den Ende 2018 Rückruf angeordnet.

Die betroffenen Halter eines Audi A6 bzw. A7 wurden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit die unzulässige Funktion entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Damit müssen sich die Audi-Kunden jedoch nicht zufriedengeben. „Sie können Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der BGH hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits festgestellt, dass sich VW im Abgasskandal durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19). Dabei ging es um Fahrzeuge des VW-Konzerns bis 2 Liter Hubraum mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Während dieser Motor von VW hergestellt wurde, ist die VW-Tochter für die Entwicklung und Produktion der größeren Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 verantwortlich. Auch bei diesen Motoren kommen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. So hat das KBA z.B. die schnelle Aufheizfunktion als unzulässig bewertet. Sie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand reduziert wird. Da sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr jedoch kaum aktiv ist, steigt der Stickoxid-Ausstoß wieder an.

„Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen hat Audi Behörden und Käufer getäuscht. Entsprechend dem Urteil des BGH hat sich auch Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht“, so Rechtsanwalt Gisevius. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Hamm, Koblenz, Frankfurt und Naumburg haben Audi im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadenersatz verurteilt.

Audi-Fahrer, deren Fahrzeug von einem Rückruf des KBA betroffen ist, haben daher gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Halter, die den Rückruf noch 2018 erhalten haben, sollten aber jetzt handeln, denn aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist droht Ende 2021 die Verjährung ihrer Ansprüche.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm der Käuferin eines VW Tiguan mit Urteil vom 10. Juli 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 43 U 3/24). Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt. Diese habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.580 Euro, entschied das Gericht.

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.