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Rückruf Audi A6 und A7 im Abgasskandal - Schadenersatz vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Die Audi AG steckt tief im Abgasskandal. Unter dem Code 23X6 musste sie zahlreiche Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückrufen. Dazu gehörten auch Dieselmodelle des Audi A6 und A7 der Baujahre 2015 bis 2018. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt und deshalb den Ende 2018 Rückruf angeordnet.

Die betroffenen Halter eines Audi A6 bzw. A7 wurden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit die unzulässige Funktion entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Damit müssen sich die Audi-Kunden jedoch nicht zufriedengeben. „Sie können Schadenersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der BGH hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits festgestellt, dass sich VW im Abgasskandal durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19). Dabei ging es um Fahrzeuge des VW-Konzerns bis 2 Liter Hubraum mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. Während dieser Motor von VW hergestellt wurde, ist die VW-Tochter für die Entwicklung und Produktion der größeren Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 verantwortlich. Auch bei diesen Motoren kommen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. So hat das KBA z.B. die schnelle Aufheizfunktion als unzulässig bewertet. Sie bewirkt, dass der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand reduziert wird. Da sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr jedoch kaum aktiv ist, steigt der Stickoxid-Ausstoß wieder an.

„Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen hat Audi Behörden und Käufer getäuscht. Entsprechend dem Urteil des BGH hat sich auch Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht“, so Rechtsanwalt Gisevius. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Hamm, Koblenz, Frankfurt und Naumburg haben Audi im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadenersatz verurteilt.

Audi-Fahrer, deren Fahrzeug von einem Rückruf des KBA betroffen ist, haben daher gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Halter, die den Rückruf noch 2018 erhalten haben, sollten aber jetzt handeln, denn aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist droht Ende 2021 die Verjährung ihrer Ansprüche.

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Aktuelles

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.