Im Abgasskandal gibt es einen weiteren verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Wie die Behörde am 19. August 2021 veröffentlichte, hat sie den Rückruf für Modelle der Mercedes S-Klasse angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.
Von dem Rückruf unter dem Code 5497521 sind Fahrzeuge der Mercedes S-Klasse der Baujahre 2010 bis 2013 mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 betroffen. Weltweit sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts 911 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland sind es vermutlich 193 Autos.
„Auch wenn es sich nur um vergleichsweise wenige Fahrzeuge handelt, die von dem neuerlichen Rückruf betroffen sind, zeigt es sich, dass das Thema bei Daimler immer noch nicht durch ist, nachdem es in der Vergangenheit bereits zahlreiche Rückrufe des KBA für diverse Mercedes-Modelle gegeben hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die betroffenen Mercedes-Kunden müssen ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen, um die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen und in der Regel ein Software-Update aufspielen zu lassen. Daimler führt die Rückrufe zwar durch, hält die beanstandeten Funktionen allerdings für zulässig und hat Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt. Das KBA hat die Widersprüche jedoch zurückgewiesen. „Damit hat das KBA noch einmal bekräftigt, dass es die beanstandeten Funktionen als unzulässige Abschalteinrichtungen einstuft. Auch wenn Daimler als letztes Mittel gegen die Rückrufe klagt, dürfte dies kaum Aussicht auf Erfolg haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Anders als bei einer freiwilligen Service-Aktion des Herstellers, muss einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts gefolgt werden. Wer das Auto nicht in die Werkstatt bringt und die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen lässt, riskiert den Verlust der Zulassung. Für die betroffenen Kunden ist der Rückruf nicht nur ärgerlich, er führt oft auch zum Wertverlust des Fahrzeugs.
„Betroffene Mercedes-Kunden können sich aber auch dagegen wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben Daimler inzwischen zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.
Zudem hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu erhöhten Emissionen führen.
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