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Rückruf des KBA für Mercedes S-Klasse im Abgasskandal - Code 5497521

Im Abgasskandal gibt es einen weiteren verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Wie die Behörde am 19. August 2021 veröffentlichte, hat sie den Rückruf für Modelle der Mercedes S-Klasse angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Von dem Rückruf unter dem Code 5497521 sind Fahrzeuge der Mercedes S-Klasse der Baujahre 2010 bis 2013 mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 betroffen. Weltweit sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts 911 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland sind es vermutlich 193 Autos.

„Auch wenn es sich nur um vergleichsweise wenige Fahrzeuge handelt, die von dem neuerlichen Rückruf betroffen sind, zeigt es sich, dass das Thema bei Daimler immer noch nicht durch ist, nachdem es in der Vergangenheit bereits zahlreiche Rückrufe des KBA für diverse Mercedes-Modelle gegeben hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die betroffenen Mercedes-Kunden müssen ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen, um die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen und in der Regel ein Software-Update aufspielen zu lassen. Daimler führt die Rückrufe zwar durch, hält die beanstandeten Funktionen allerdings für zulässig und hat Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt. Das KBA hat die Widersprüche jedoch zurückgewiesen. „Damit hat das KBA noch einmal bekräftigt, dass es die beanstandeten Funktionen als unzulässige Abschalteinrichtungen einstuft. Auch wenn Daimler als letztes Mittel gegen die Rückrufe klagt, dürfte dies kaum Aussicht auf Erfolg haben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Anders als bei einer freiwilligen Service-Aktion des Herstellers, muss einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts gefolgt werden. Wer das Auto nicht in die Werkstatt bringt und die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen lässt, riskiert den Verlust der Zulassung. Für die betroffenen Kunden ist der Rückruf nicht nur ärgerlich, er führt oft auch zum Wertverlust des Fahrzeugs.

„Betroffene Mercedes-Kunden können sich aber auch dagegen wehren und Schadenersatzansprüche geltend machen. Zahlreiche Landgerichte und auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben Daimler inzwischen zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Zudem hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu erhöhten Emissionen führen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.