Rückrufservice

Schadenersatz bei Mercedes GLK 220 CDI im Abgasskandal

Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG im Abgasskandal mit Urteil vom 26. August 2021 ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 20 O 440/20). In dem Verfahren ging es um einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Daimler Schadenersatz leisten muss.

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic im Februar 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in dem Fahrzeug machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend. So käme die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Sie bewirke, dass sich die Aufwärmung des Motoröls verzögert und dadurch der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings sei diese Funktion nahezu ausschließlich im Prüfmodus aber nicht im Straßenverkehr aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß im Straßenbetrieb wieder steige und die gesetzlichen Grenzwerte für den Ausstoß nicht eingehalten werden. Außerdem käme ein Thermofenster zum Einsatz. Die Abgasrückführung werde dadurch bei sinkenden Außentemperaturen reduziert.

Das LG Stuttgart folgte weitgehend der Argumentation des Klägers und sprach ihm gemäß § 823 BGB Schadenersatz zu.

In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, die dafür sorge, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Testmodus eingehalten werden. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung seien die Grenzwerte auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten, machte das LG Stuttgart deutlich. Daimler könne sich daher nicht darauf berufen, dass es ausreicht, dass die Grenzwerte im Prüfmodus eingehalten werden.

Durch die Nichteinhaltung der Grenzwerte habe die Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert und dem Kläger Nutzungsbeschränkungen und ein Wertverlust bei seinem Fahrzeug drohten. Daimler habe das Fahrzeug mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und damit zumindest fahrlässig gehandelt, so das Gericht.

Es sei naheliegend, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem drohenden Verlust der Zulassung gewusst hätte. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 249 BGB. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Die Chancen im Abgasskandal Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, steigen weiter. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.