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Schadenersatz bei Mercedes GLK 220 CDI im Abgasskandal

Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG im Abgasskandal mit Urteil vom 26. August 2021 ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 20 O 440/20). In dem Verfahren ging es um einen Mercedes GLK 220 CDI 4Matic. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und Daimler Schadenersatz leisten muss.

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic im Februar 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in dem Fahrzeug machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend. So käme die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Sie bewirke, dass sich die Aufwärmung des Motoröls verzögert und dadurch der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird. Allerdings sei diese Funktion nahezu ausschließlich im Prüfmodus aber nicht im Straßenverkehr aktiv, so dass der Stickoxid-Ausstoß im Straßenbetrieb wieder steige und die gesetzlichen Grenzwerte für den Ausstoß nicht eingehalten werden. Außerdem käme ein Thermofenster zum Einsatz. Die Abgasrückführung werde dadurch bei sinkenden Außentemperaturen reduziert.

Das LG Stuttgart folgte weitgehend der Argumentation des Klägers und sprach ihm gemäß § 823 BGB Schadenersatz zu.

In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, die dafür sorge, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Testmodus eingehalten werden. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung seien die Grenzwerte auch im realen Fahrbetrieb unter normalen Betriebsbedingungen einzuhalten, machte das LG Stuttgart deutlich. Daimler könne sich daher nicht darauf berufen, dass es ausreicht, dass die Grenzwerte im Prüfmodus eingehalten werden.

Durch die Nichteinhaltung der Grenzwerte habe die Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert und dem Kläger Nutzungsbeschränkungen und ein Wertverlust bei seinem Fahrzeug drohten. Daimler habe das Fahrzeug mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und damit zumindest fahrlässig gehandelt, so das Gericht.

Es sei naheliegend, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem drohenden Verlust der Zulassung gewusst hätte. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 249 BGB. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Stuttgart.

„Die Chancen im Abgasskandal Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, steigen weiter. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).