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Schadenersatz für Porsche Macan im Abgasskandal - LG Karlsruhe 5 O 21/20

Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits  2018 den Rückruf für den Porsche Macan 3,0 Liter V6-Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 angeordnet. Das Landgericht Karlsruhe hat nun einem geschädigten Käufer eines Macan mit Urteil vom 31. August 2020 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 O 21/20).

Porsche hat die Dieselmotoren nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi bezogen. Die Verantwortung für das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung müssen beide übernehmen, entschied das LG Karlsruhe. Die Porsche AG sei als Herstellerin des Fahrzeugs zu Schadenersatz verpflichtet, die Audi AG als Herstellerin der Motoren mit der illegalen Abschalteinrichtung.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte den Porsche Macan 2014 gekauft. Nach dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA machte er Schadenersatzansprüche geltend. Die Klage hatte Erfolg. Er habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzugsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das Gericht.

Der Schaden sei ihm dabei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Denn es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte.

Das Gericht führte zudem aus, dass sich die Rechtsprechung im VW-Abgasskandal bei Diesel-Fahrzeugen mit dem kleineren Motor EA 189 auch hier anwenden lässt. Der BGH hatte im Mai entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schon Ende April hatte die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie  im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nun in sehr engen Grenzen zulässig sein.

„Die Aussichten Schadenersatzansprüche durchzusetzen, sind damit auch für Porsche-Kunden noch einmal deutlich gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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