Rückrufservice

Schadenersatz für Porsche Macan im Abgasskandal - LG Karlsruhe 5 O 21/20

Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits  2018 den Rückruf für den Porsche Macan 3,0 Liter V6-Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 angeordnet. Das Landgericht Karlsruhe hat nun einem geschädigten Käufer eines Macan mit Urteil vom 31. August 2020 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 O 21/20).

Porsche hat die Dieselmotoren nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi bezogen. Die Verantwortung für das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung müssen beide übernehmen, entschied das LG Karlsruhe. Die Porsche AG sei als Herstellerin des Fahrzeugs zu Schadenersatz verpflichtet, die Audi AG als Herstellerin der Motoren mit der illegalen Abschalteinrichtung.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte den Porsche Macan 2014 gekauft. Nach dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA machte er Schadenersatzansprüche geltend. Die Klage hatte Erfolg. Er habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzugsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das Gericht.

Der Schaden sei ihm dabei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Denn es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte.

Das Gericht führte zudem aus, dass sich die Rechtsprechung im VW-Abgasskandal bei Diesel-Fahrzeugen mit dem kleineren Motor EA 189 auch hier anwenden lässt. Der BGH hatte im Mai entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schon Ende April hatte die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie  im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nun in sehr engen Grenzen zulässig sein.

„Die Aussichten Schadenersatzansprüche durchzusetzen, sind damit auch für Porsche-Kunden noch einmal deutlich gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.