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Schadenersatz für Porsche Macan im Abgasskandal - LG Karlsruhe 5 O 21/20

Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits  2018 den Rückruf für den Porsche Macan 3,0 Liter V6-Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 angeordnet. Das Landgericht Karlsruhe hat nun einem geschädigten Käufer eines Macan mit Urteil vom 31. August 2020 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 O 21/20).

Porsche hat die Dieselmotoren nicht selbst gebaut, sondern von der Konzernschwester Audi bezogen. Die Verantwortung für das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung müssen beide übernehmen, entschied das LG Karlsruhe. Die Porsche AG sei als Herstellerin des Fahrzeugs zu Schadenersatz verpflichtet, die Audi AG als Herstellerin der Motoren mit der illegalen Abschalteinrichtung.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte den Porsche Macan 2014 gekauft. Nach dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA machte er Schadenersatzansprüche geltend. Die Klage hatte Erfolg. Er habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzugsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das Gericht.

Der Schaden sei ihm dabei schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Denn es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte.

Das Gericht führte zudem aus, dass sich die Rechtsprechung im VW-Abgasskandal bei Diesel-Fahrzeugen mit dem kleineren Motor EA 189 auch hier anwenden lässt. Der BGH hatte im Mai entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Schon Ende April hatte die EuGH-Generalanwältin Eleanora Sharpston deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie  im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen und Ausnahmen nun in sehr engen Grenzen zulässig sein.

„Die Aussichten Schadenersatzansprüche durchzusetzen, sind damit auch für Porsche-Kunden noch einmal deutlich gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.