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Schadenersatz für VW Golf ( EA 288 ) im Abgasskandal

Das Landgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 21. Juli 2021 entschieden, dass VW im Abgasskandal bei einem VW Golf VII mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 Schadenersatz leisten muss. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt (Az.: 8 O 467/20). Erst kürzlich hat das LG Bielefeld auch bei einem VW Passat mit dem Dieselmotor EA 288 entschieden, dass der Käufer Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 8 O 440/20).

Das LG Bielefeld steht mit seiner Auffassung, dass VW auch in dem Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, nicht allein da. Inzwischen hat eine Reihe von Landgerichten ebenso entschieden. Auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg haben VW bei Fahrzeugen des Konzerns mit diesem Motor bereits zu Schadenersatz verurteilt.

Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Wie sein Vorgänger wird er in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. „Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen setzt sich allerdings auch bei diesem Motor fort. Die Gerichte entscheiden zunehmend verbraucherfreundlich und sprechen den geschädigten Autokäufern Schadenersatz zu“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Bielefeld ging es nun um einen VW Golf VII 1,6 Liter TDI. In dem Fahrzeug ist der Motor EA 288 und ein NOx-Speicherkatalysator verbaut. Außerdem verfügt das Modell über die sog. Fahrkurvenerkennung. Dadurch wird anhand verschiedener Parameter erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, wird die Abgasreinigung so geregelt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr findet die Abgasreinigung in einem anderen Betriebsmodus statt.

Das LG Bielefeld stufte dies als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Mit der Fahrkurvenerkennung habe VW erreichen wollen, dass im Prüfmodus im Typengenehmigungsverfahren ein besserer Abgaswert erreicht wird als im Straßenverkehr. Die Käufer seien dadurch getäuscht worden. Der Kläger habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz.

Rechtsanwalt Gisevius: „Der Dieselskandal geht bei Fahrzeugen des VW-Konzern mit dem Motor EA 288 weiter. Auch hier steigen die Chancen auf Schadenersatz. Zumal der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargestellt hat, dass Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass der Emissionsausstoß im Straßenverkehr gegenüber dem Prüfstand steigt, grundsätzlich unzulässig sind.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.