Rückrufservice

Schadenersatz für VW T6 im Abgasskandal

Im Abgasskandal hat das OLG Koblenz mit Urteil vom 9. Februar 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen. Das OLG wertete das Thermofenster in dem VW T6 als unzulässige Abschalteinrichtung. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz (Az.: 15 U 1394/22).

Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist der Nachfolger des durch den VW-Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189. Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen hat sich auch beim EA 288 noch nicht erledigt. So hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren von BRÜLLMANN Rechtsanwälte mit Urteil vom 11. Dezember 2023 deutlich gemacht, dass bei einem VW T6 Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bestehen können. Trotz der unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit zumindest fahrlässig gehandelt. Mit Urteilen vom 26. Juni 2023 hatte der BGH bereits entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen können.

Dieser Rechtsprechung folgte das OLG Koblenz. Die Klägerin in dem zu Grunde liegenden Fall hatte den VW T6 gebraucht zum Preis von 24.000 Euro gekauft und machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend.

Abschalteinrichtungen sind unzulässig, wenn sie die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen reduzieren. Hier bewirke das Thermofenster nach Angaben von VW, dass die Abgasrückführung schon bei Temperaturen unter 12 Grad sukzessive reduziert wird. Damit werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon „unter Bedingungen, die bei normalen Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind“ eingeschränkt. Somit sei das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen, so das OLG Koblenz.

VW habe dennoch eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt, da davon ausgegangen werden könne, dass sie den Kaufvertrag bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht abgeschlossen hätte, so das Gericht. VW habe sich schadenersatzpflichtig gemacht und könne sich auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, stellte das OLG Koblenz klar. „Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Käufer bei Fahrlässigkeit Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der im Ermessen des Gerichts zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Fahrzeug kann der Käufer anders als bei einer vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags behalten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG Koblenz bezifferte den Differenzschaden mit 5 Prozent des Kaufpreises. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

„Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 zeigt Wirkung. Insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster lassen sich Schadenersatzansprüche nun besser durchsetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.