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Schadenersatz für VW Touran

Der Dieselskandal setzt sich bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 288 fort. Das Landgericht Münster hat mit Urteil vom 20. Mai 2021 entschieden, dass der Käufer eines VW Touran mit dem Dieselmotor EA 288 Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 011 O 530/20).

Der Dieselmotor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189. Das Thema Abgasmanipulationen hat sich allerdings auch bei diesem Motor nicht erledigt. Diverse Landgerichte haben VW inzwischen auch bei Fahrzeugen mit diesem Dieselmotor wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt. Auch das Landgericht Münster ist zu der Auffassung gekommen, dass VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.

In dem Verfahren ging es um einen VW Touran 2,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6. Bei der Abgasreinigung kommt ein SCR-Katalysator zum Einsatz. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. So werde die AdBlue-Zufuhr reduziert, was zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß führe. 

Das Gericht folgte den Ausführungen des Klägers. VW habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können. Der Kläger habe Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Münster.

Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor WA 288 wird immer länger. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. „Die Chancen auf Schadenersatz steigen, zumal auch der EuGH im Dezember 2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.