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Schadenersatz im Abgasskandal - Ansprüche vielfach noch nicht verjährt

Schadenersatzansprüche im Abgasskandal sind in vielen Fällen noch nicht verjährt und können nach wie vor geltend gemacht werden. Nach den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-100/21) und des Verwaltungsgerichts Schleswig (Az.: 3 A 113/18) sind die Chancen auf Schadenersatz sogar gestiegen. Auch bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189, die vom ursprünglichen VW-Abgasskandal betroffen sind, können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das zeigt auch eine aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart (Az.: 13 U 152/22).

Grundsätzlich gilt im Abgasskandal die dreijährige Verjährungsfrist, d.h. die Ansprüche verjähren drei Jahre nachdem der Fahrzeughalter Kenntnis von seinem Anspruch erhalten hat. Diese Kenntnis wird in der Regel mit dem Erhalt eines Rückrufs wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorausgesetzt. Der ursprüngliche Abgasskandal um Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda flog im Herbst 2015 auf und in den folgenden Monaten erhielten geschädigte Autobesitzer den Rückruf. Dementsprechend sind die Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB inzwischen verjährt. „Im Abgasskandal können aber auch Ansprüche auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB geltend gemacht werden. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs, vorausgesetzt, es wurde als Neuwagen erworben“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

OLG Stuttgart bestätigt Anspruch auf Restschadenersatz

Diesen Anspruch auf Restschadenersatz hat auch das OLG Stuttgart mit aktuellen Urteil bestätigt. In dem Fall ging es um einen VW Tiguan mit dem Skandalmotor EA 189, den die Klägerin 2013 als Neufahrzeug gekauft hatte. Das OLG entschied, dass die Klägerin einen Anspruch auf Restschadenersatz gemäß § 852 BGB hat. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs und nach Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer kann die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises verlangen.

Unzulässige Abschalteinrichtung trotz Software-Update

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen könnte auch bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 wieder interessant werden. Nachdem auf die Fahrzeuge ein Software-Update aufgespielt wurde, sollten sie eigentlich wieder ordnungsgemäß unterwegs sein. Das VG Schleswig hat jedoch mit Urteil vom 20. Februar 2023 festgestellt, dass das Software-Update bei einem VW Golf eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung enthält. Nun droht dem Modell ein erneuter Rückruf oder im schlimmsten Fall der Verlust der Zulassung. „Es ist davon auszugehen, dass nicht nur beim VW Golf mit dem Software-Update ein Thermofenster aufgespielt wurde, sondern auch bei den anderen Modellen, die somit erneut mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs wären“, so Rechtsanwalt Gisevius. Weitere Klagen sind am VG Schleswig anhängig.

EuGH: Thermofenster sind unzulässige Abschalteinrichtung

Dass Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen, hat der EuGH schon mehrfach entschieden. In seiner aktuellen Entscheidung vom 21. März 2023 machte der EuGH aber zudem deutlich, dass für Schadenersatzansprüche der Verbraucher schon Fahrlässigkeit der Hersteller ausreicht. „In der deutschen Rechtsprechung wurde der Schadenersatzanspruch bislang erst dann gesehen, wenn dem Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Anschalteinrichtung Vorsatz nachgewiesen wurde. Das wird nach der EuGH-Entscheidung nicht mehr nötig sein. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wird dadurch erleichtert“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Thermofenster bei der Abgasreinigung sind weit verbreitet und wurden nicht nur von VW oder Mercedes, sondern auch von anderen Autobauern wie BMW oder Opel und ausländischen Herstellern verwendet. Geschädigte Käufer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.